Bayerns Umweltminister spricht im Fall des Rappenalpbachs von "Naturfrevel"
Das Ausbaggern des Rappenalpbachs sei in diesem Ausmaß weder genehmigt noch genehmigungsfähig gewesen, sagt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber im Landtag.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hat die heftig umstrittene Begradigung des Wildbachs im Rappenalptal bei Oberstdorf scharf verurteilt. „Dieser Naturfrevel ist kein Versehen gewesen“, sagte er am Donnerstag im Umweltausschuss des Landtags. Aber wie die meisten Abgeordneten beteuerte auch er, dass es im Streit zwischen Landratsamt und Alpgenossenschaft keine Vorverurteilungen geben dürfe. Gerichte sollten darüber urteilen, wer die Verantwortung für die massiven Eingriffe in die Natur trägt.
Der Streit um den Rappenalpbach tobt seit Herbst
Die Zuhörerplätze in dem kleinen Sitzungssaal N 401 des Landtags waren voll belegt. Mitglieder der Alpgenossenschaft waren in Mannschaftsstärke aus dem Oberallgäu angereist, um live zu erleben, was der Minister und die Abgeordneten zu dem Streit zu sagen haben, der seit vergangenen Herbst in ihrer Heimat tobt.
Der Befund, den Glauber präsentierte, war eindeutig: Auf einer Fläche von neun Hektar seien in dem Gebiet mit höchstmöglichem Schutzstatus „sämtliche naturraumtypischen Lebensgemeinschaften“ zerstört worden. Der Bach sei ausgebaggert und kanalisiert, das Bachbett stellenweise um mehr als 2,5 Meter vertieft, die Sole durchstochen worden. Das sei „ein Eingriff in die Natur, der so nicht hinnehmbar ist“, sagte Glauber und verwies auf die Aussage des Verwaltungsgerichts Augsburg, wonach Baumaßnahmen in diesem Ausmaß „weder genehmigt noch genehmigungsfähig“ waren.
Wer dafür allerdings die Verantwortung trägt, ist, wie mehrfach berichtet, heftig umstritten. Die Alpgenossenschaft, die die Ausbaggerung selbst ausführte, um die Weiden vor Hochwasserschäden und Versumpfung zu schützen, beruft sich auf einen Aktenvermerk des Landratsamtes Oberallgäu. Diesen Vermerk habe man als Genehmigung angesehen. Landrätin Indra Baier-Müller dagegen stellt sich auf den Standpunkt, keine derart weitreichende Genehmigung erteilt zu haben. Darüber wird vor dem Verwaltungsgericht gestritten. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen naturschutzrechtlicher Vergehen.
Wer hat im Fall des Rappenalpbachs einen Fehler gemacht?
In diesen Streit und die Verfahren vor Gericht wollen sich, wie sich bei der Sitzung zeigte, die Abgeordneten nicht einmischen. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Eric Beißwenger (CSU) warnte vor „Vorverurteilungen“, die für die Alpwirtschaft zu „massiven Problemen“ führe, und betonte die Bedeutung der Weidewirtschaft für Natur und Artenvielfalt in den Alpen. Der CSU-Abgeordnete Alexander Flierl verwies darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof den Aktenvermerk als „Vertrauenstatbestand“ gewertet habe und sagte: „Wir müssen hier sehr vorsichtig vorgehen.“ Es dürfe keine „unberechtigte Skandalisierung“ geben. Noch sei nicht klar, ob es „ein Fehlverhalten der Behörden oder Dritter“ gegeben habe.
Abgeordnete von Grünen, SPD und FDP forderten weitere Aufklärung und konzentrierten sich auf die Konsequenzen, die aus dem Fall zu ziehen sind. „Der Umweltminister“, so sagte die Ausschussvorsitzende Rosi Steinberger (Grüne), „muss jetzt Maßnahmen in die Wege leiten, um Taten wie am Rappenalpbach in Zukunft zu verhindern.“ Dazu gehöre vor allem Beratung. „Vielleicht wissen die Grundstücksbesitzer gar nicht, was in ihrem Gebiet erlaubt ist und was nicht“, sagte Steinberger.
Die Diskussion ist geschlossen.
So dumm und unwissend kann Alpgenossenschaft sein, nicht zu wissen, was sie da mit den Baggerarbeiten angerichtet haben. Ansonsten gibt man sich doch auch immer so naturverbunden und naturschlau!...und ob das Ganze dann auch noch zusätzlich von irgendwelchen Bürohengsten im Amt verpennt bzw. erlaubt wurde, käme dann noch als Krönung oben drauf!
Ich korrigiere: "...keine Alpgenossenschaft sein,..."
Ja genau - eine Alpgenossenschaft !
Doch wohl keine Investorengruppe, oder ?
Eine Investorengruppe, die die Ausbaggerung selbst ausführte, um die Weiden vor Hochwasserschäden und Versumpfung zu schützen??