Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Pandemie: FDP droht bei bayernweiter Hotspot-Einstufung mit Klage

Pandemie
28.03.2022

FDP droht bei bayernweiter Hotspot-Einstufung mit Klage

Für den Fall der Einstufung von ganz Bayern zum Corona-Hotspot droht die FDP der Staatsregierung mit einem juristischen Nachspiel.

"Die Debatte um einen bayernweiten Hotspot entbehrt jeder Substanz: Eine Gebietskörperschaft kann nur zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Diese Bedingungen sind bezogen auf Bayern nicht erfüllt", sagte FDP-Landeschef Martin Hagen am Montag in München. Hohe Infektionszahlen allein reichten als Begründung nicht aus. "Sollte der Landtag dennoch entscheiden, Bayern zum Hotspot zu erklären, werden wir dagegen klagen."

Das Kabinett muss am Dienstag über die künftigen Corona-Regeln für den Freistaat entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob etwa die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus beibehalten werden soll. Dazu müsste das Land formal zum Hotspot erklärt und dies dann letztlich im Landtag beschlossen werden. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte das geplante Ende der meisten Corona-Beschränkungen bereits wiederholt kritisiert und will die Maskenpflicht um vier Wochen verlängern.

Die Staatsregierung hatte vom Bund zuletzt - bislang vergeblich - entweder eine Verlängerung der Übergangsfrist oder bundesweit einheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regel gefordert. Dies soll auch Thema der Gesundheitsministerkonferenz am Montag sein. Letztlich muss das Kabinett aber am Dienstag entscheiden - ansonsten bleibt es dabei, dass die Regeln auslaufen. Denkbar ist auch, dass die Hotspot-Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt genutzt wird.

FDP-Chef Hagen hält die Kritik Holetscheks für falsch: "Das Infektionsschutzgesetz gilt, auch wenn es Herrn Holetschek nicht gefällt. Der Zeitpunkt für die Lockerungen ist genau richtig: Bundesweit ebbt das Infektionsgeschehen ab, die Infektionszahlen sinken, der R-Wert liegt heute bei 0,78. Der Höhepunkt der Omikron-Welle scheint überschritten." Trotz hoher Inzidenzen habe sich die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen in den vergangenen drei Monaten halbiert.

Auch Bayerns Vize-Ministerpräsident und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hält es nicht für sinnvoll, ganz Bayern zum Corona-Hotspot zu erklären. "Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, weil wir weder eine besonders gefährliche Virusvariante haben, noch das Gesundheitswesen flächendeckend vor der Überlastung steht", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Montag).

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.