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Prozess
12.09.2022

BGH bestätigt Urteil: Pflegerin muss in Haft

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

Eine Altenpflegerin aus Unterfranken, die zwei Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft - dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt (Az.: 6 StR 52/22).

Eine Altenpflegerin aus Unterfranken, die zwei Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft - dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bestätigt (Az.: 6 StR 52/22). Der 6. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Anklage hatte wegen zweifachen Mordversuchs für eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert.

Im Oktober 2021 hatte das Gericht die damals 49-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt (Az.: 801 Js 20779/2). Einen Tötungsvorsatz bei der Tat in einem Seniorenheim in Volkach (Landkreis Kitzingen) konnten die Würzburger Richter nicht erkennen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Würzburg Revision beim BGH ein. Dieser urteilte nun, dass dieses frei von Rechtsfehlern sei. 

Die deutsche Pflegerin hatte gestanden, im November 2020 den 81 und 85 Jahre alten Frauen Insulin verabreicht haben, obwohl sie gar nicht berechtigt war, Medikamente oder Spritzen zu geben. Die Seniorinnen kamen in lebensgefährlichem Zustand ins Krankenhaus, wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlassen. Nach Angaben des BGH wollte die Altenpflegerin erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Davon habe sie sich eine Arbeitsentlastung versprochen. 

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