Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Böllerwurf im FCA-Stadion: Haupttäter beantragt Revision

Prozess in Augsburg
30.04.2024

Böllerwurf im Stadion: Haupttäter beantragt Revision

Der Hauptangeklagte (r) sitzt in einem Gerichtssaal auf der Anklagebank.
Foto: Michael Hochgemuth

Ein Böller erschüttert im November 2023 das fast voll besetzte Augsburger Fußballstadion. Ein 28-Jähriger soll für drei Jahre in Haft. Das will er nicht akzeptieren.

Es war ein Knall, den viele in einem Stadion noch nie gehört hatten: Bei einem Heimspiel des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim war am 11. November vergangenen Jahres ein Böller im Stadion detoniert, es gab ein Dutzend Verletzte. Der 28-jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen hat er nun Rechtsmittel eingelegt: Nach Angaben des Landgerichts Augsburg hat der junge Mann Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Drei Bekannte des Mannes, die wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, haben das Urteil hingegen akzeptiert.

Der Böllerwerfer und seine Helfer waren in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil sie für die Explosion eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers mit großer Sprengkraft in der Augsburger Fußball-Arena verantwortlich waren. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 deswegen mehrere Minuten unterbrochen worden. Laut Urteil waren zwölf Menschen, darunter mehrere Kinder, verletzt worden, hauptsächlich erlitten sie Hörschäden.

Der Böllerwerfer sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft

Der 28-Jährige hatte zugegeben, den Böller angezündet und geworfen zu haben. Er hatte sich auch bei den Verletzten entschuldigt. Sein Verteidiger hatte eine zweijährige Haftstrafe beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht hielt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung allerdings eine Gefängnisstrafe für angemessen, der Böllerwerfer sitzt seit der Tat auch in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch eine massive Sprengstoffexplosion 26.000 Menschen im Stadion in Terrorangst versetzt habe. Auch ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren Hoffenheim-Spiele begleitet, hatte als Zeuge vor Gericht erklärt, dass er wegen der ungewöhnlich lauten Explosion zunächst an einen Terroranschlag gedacht habe. (dpa)

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

04.05.2024

solche Kranken Leute sollten für mindestens 10 Jahre leggereste werde ! warum wird sowas immer mit Fankultur versucht zu entschuldigen ?? angeblich sind sie auch alle Umweltschützer , aber das sie mit jederart von Feuerwerk und Pyrotechnik die umwelt extrem schädigen ist ihnen nicht klar !

04.05.2024

Niemand kann sich (selbst) entschuldigen.

03.05.2024

Der Angeklagte kann sich nicht selbst entschuldigen. Er kann nur um Entschuldigung bitten.

03.05.2024

Auf den ersten Blick und verglichen mit anderen Verbrechen und Vergehen erscheint das Urteil von drei Jahren Haft ohne Bewährung sowie einer Geldstrafe für den Böllerwerfer im Stadion gegen TSG Hoffenheim als unverhältnismäßig und zu hoch, da niemand erstlich verletzt wurde und der Verurteilte strafrechtlich keine Vorgeschichte hatte.
In Anbetracht der Unruhen und dem vermehrten Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadion kann wohl dieses Strafmaß auch mit als Präzedenzfall mit Abschreckungscharakter gewertet werden. Sicherlich wird die Verteidigung in der Revision eine Strafmilderung erreichen, aber das Urteil hat erstmal das gewünschte und auch sinnvolle Warnsignal für evtl. Nachahmer.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch der Sicherheitsdienst an den Stadien-Toren gefordert, wie trotz Kontrolle Kracher, Böller, Feuerwerkskörper ins Stadion gelangen und auch Zentnerweise Tennisbälle und Kinderspielzeug, wie bei den letzten Protestaktionen?

04.05.2024

"Böllerwerfer im Stadion gegen TSG Hoffenheim als unverhältnismäßig"

Nein eigentlich nicht.

Hier: https://openjur.de/u/2472370.html wurden Fahrkartenautomaten gesprengt mit Polenböllern und es gab über 4 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat hoffentlich auch Revision eingelegt, um im Strafmaß nicht nur eine geringere Strafe zu erreichen zu können.

03.05.2024

Eier, diese Kerle haben keine Eier!

03.05.2024

Und Sie keine, normalen Werten, entsprechende Kinderstube.

01.05.2024

Typisch. Erst gemeingefährlichen Blödsinn anstellen und sich dann am liebsten der Verantwortung entziehen. Die Staatsanwaltschaft sollte auch Berufung einlegen und auf eine deutlich höhere Bestrafung hinwirken.

01.05.2024

Das ist für mich schon mehr als eine Frechheit. Er akzeptiert die Haftstrafe nicht und der Angeklagte hat sich bei den verletzten Personen entschuldigt. Hat er sich entschuldigt weil es ihm wirklich leid tut oder weil sein Anwalt ihm dazu geraten hat zwecks milderer Umstände?
Die ganze Aktion mit dem Böllerwurf war doch total verrückt. Das hat für mich schon etwas von einem Anschlag. Menschen hätten tödlich verletzt werden können.

Ich bin ja mal gespannt wie es weitergeht.
Ich bin

01.05.2024

Na und - er nimmt seine Rechte wahr die jedem zustehen. Wenn kein Entschuldigungsgrund vorliegt, solche gibt es in StGB, braucht er sich auch nicht zu entschuldigen.

03.05.2024

Also die Aussage von Herrn Wolfgang B. ist wohl eher von einem 16 Jährigen zu erwarten.
"Na und - er nimmt seine Rechte wahr..." geht's noch???
Dann könnt ich hier auch so einige Kommentare über einen Herrn Wolfgang B. schreiben und dann sagen: Meinungsfreiheit!