Böllerwurf im Stadion: Haupttäter beantragt Revision
Ein Böller erschüttert im November 2023 das fast voll besetzte Augsburger Fußballstadion. Ein 28-Jähriger soll für drei Jahre in Haft. Das will er nicht akzeptieren.
Es war ein Knall, den viele in einem Stadion noch nie gehört hatten: Bei einem Heimspiel des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim war am 11. November vergangenen Jahres ein Böller im Stadion detoniert, es gab ein Dutzend Verletzte. Der 28-jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen hat er nun Rechtsmittel eingelegt: Nach Angaben des Landgerichts Augsburg hat der junge Mann Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Drei Bekannte des Mannes, die wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, haben das Urteil hingegen akzeptiert.
Der Böllerwerfer und seine Helfer waren in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil sie für die Explosion eines in Deutschland nicht zugelassenen Böllers mit großer Sprengkraft in der Augsburger Fußball-Arena verantwortlich waren. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 deswegen mehrere Minuten unterbrochen worden. Laut Urteil waren zwölf Menschen, darunter mehrere Kinder, verletzt worden, hauptsächlich erlitten sie Hörschäden.
Der Böllerwerfer sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft
Der 28-Jährige hatte zugegeben, den Böller angezündet und geworfen zu haben. Er hatte sich auch bei den Verletzten entschuldigt. Sein Verteidiger hatte eine zweijährige Haftstrafe beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht hielt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung allerdings eine Gefängnisstrafe für angemessen, der Böllerwerfer sitzt seit der Tat auch in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Angeklagte durch eine massive Sprengstoffexplosion 26.000 Menschen im Stadion in Terrorangst versetzt habe. Auch ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren Hoffenheim-Spiele begleitet, hatte als Zeuge vor Gericht erklärt, dass er wegen der ungewöhnlich lauten Explosion zunächst an einen Terroranschlag gedacht habe. (dpa)
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solche Kranken Leute sollten für mindestens 10 Jahre leggereste werde ! warum wird sowas immer mit Fankultur versucht zu entschuldigen ?? angeblich sind sie auch alle Umweltschützer , aber das sie mit jederart von Feuerwerk und Pyrotechnik die umwelt extrem schädigen ist ihnen nicht klar !
Niemand kann sich (selbst) entschuldigen.
Der Angeklagte kann sich nicht selbst entschuldigen. Er kann nur um Entschuldigung bitten.
Auf den ersten Blick und verglichen mit anderen Verbrechen und Vergehen erscheint das Urteil von drei Jahren Haft ohne Bewährung sowie einer Geldstrafe für den Böllerwerfer im Stadion gegen TSG Hoffenheim als unverhältnismäßig und zu hoch, da niemand erstlich verletzt wurde und der Verurteilte strafrechtlich keine Vorgeschichte hatte.
In Anbetracht der Unruhen und dem vermehrten Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadion kann wohl dieses Strafmaß auch mit als Präzedenzfall mit Abschreckungscharakter gewertet werden. Sicherlich wird die Verteidigung in der Revision eine Strafmilderung erreichen, aber das Urteil hat erstmal das gewünschte und auch sinnvolle Warnsignal für evtl. Nachahmer.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch der Sicherheitsdienst an den Stadien-Toren gefordert, wie trotz Kontrolle Kracher, Böller, Feuerwerkskörper ins Stadion gelangen und auch Zentnerweise Tennisbälle und Kinderspielzeug, wie bei den letzten Protestaktionen?
"Böllerwerfer im Stadion gegen TSG Hoffenheim als unverhältnismäßig"
Nein eigentlich nicht.
Hier: https://openjur.de/u/2472370.html wurden Fahrkartenautomaten gesprengt mit Polenböllern und es gab über 4 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft hat hoffentlich auch Revision eingelegt, um im Strafmaß nicht nur eine geringere Strafe zu erreichen zu können.
Eier, diese Kerle haben keine Eier!
Und Sie keine, normalen Werten, entsprechende Kinderstube.
Typisch. Erst gemeingefährlichen Blödsinn anstellen und sich dann am liebsten der Verantwortung entziehen. Die Staatsanwaltschaft sollte auch Berufung einlegen und auf eine deutlich höhere Bestrafung hinwirken.
Das ist für mich schon mehr als eine Frechheit. Er akzeptiert die Haftstrafe nicht und der Angeklagte hat sich bei den verletzten Personen entschuldigt. Hat er sich entschuldigt weil es ihm wirklich leid tut oder weil sein Anwalt ihm dazu geraten hat zwecks milderer Umstände?
Die ganze Aktion mit dem Böllerwurf war doch total verrückt. Das hat für mich schon etwas von einem Anschlag. Menschen hätten tödlich verletzt werden können.
Ich bin ja mal gespannt wie es weitergeht.
Ich bin
Na und - er nimmt seine Rechte wahr die jedem zustehen. Wenn kein Entschuldigungsgrund vorliegt, solche gibt es in StGB, braucht er sich auch nicht zu entschuldigen.
Also die Aussage von Herrn Wolfgang B. ist wohl eher von einem 16 Jährigen zu erwarten.
"Na und - er nimmt seine Rechte wahr..." geht's noch???
Dann könnt ich hier auch so einige Kommentare über einen Herrn Wolfgang B. schreiben und dann sagen: Meinungsfreiheit!