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Prozess
05.03.2024

Tote auf Piste: Freisprüche für Tiroler Seilbahnmitarbeiter

Eine junge Skifahrerin prallt gegen einen Baum. Hätte die Piste zuvor gesperrt werden müssen? Aus Sicht des Richters spielten ungewöhnliche Wetterverhältnisse eine Rolle bei dem tödlichen Unfall.

Nach dem Unfalltod einer Skifahrerin auf einer eisigen Piste im österreichischen Bundesland Tirol sind drei Mitarbeiter eines Seilbahnunternehmens vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Bei dem Prozess im Landgericht Innsbruck saßen am Dienstag der Geschäftsführer und zwei Pistenraupenfahrer auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, trotz der extrem eisigen Verhältnisse nicht für die Sperre der Piste gesorgt zu haben.

Am Neujahrstag 2023 starb eine 28 Jahre alte Niederländerin auf der steilen und glatten Piste auf dem Hintertuxer Gletscher im Zillertal, nachdem sie durch ein Fangnetz gerutscht und gegen einen Baum geprallt war. An demselben Tag verletzten sich auch sieben andere Wintersportler innerhalb kurzer Zeit auf derselben Piste.

Man könne nicht von einer Sorgfaltsverletzung der Mitarbeiter ausgehen, sagte der Richter am Abend in seiner Urteilsbegründung. Man müsse auch den "außergewöhnlichen Winter mit wenig Schnee und schwierigen Wetterverhältnissen" vor einem Jahr berücksichtigen, fügte er hinzu. Zur Vereisung der Piste sei es erst in der Früh vor der Öffnung der Skipisten gekommen. Deshalb hätten zusätzliche und noch genauere Kontrollfahrten der Mitarbeiter nichts an der Situation geändert, argumentierte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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