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Urteile
19.04.2023

Vier Jahre Haft für Mann nach Sprengung von Geldautomaten

Handschellen stecken in der Gürtelhalterung eines Justizbeamten.
Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

Als letzter Angeklagter aus einer Bande von Geldautomatensprengern ist ein 25-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht München I zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

In das Strafmaß floss eine weitere Freiheitsstrafe des Landgerichts Siegen ein, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Der Niederländer hatte am ersten Prozesstag Anfang April gestanden, an der logistischen Vorbereitung der Sprengung eines Geldautomaten im Herbst 2018 in Germering bei München beteiligt gewesen zu sein.

Konkret soll der damals 21-Jährige Autos angemietet haben, mit denen andere Bandenmitglieder dann Geldautomaten im Großraum München ausspähten. Der Bande werden mehrere Sprengungen von Geldautomaten zugeordnet. Als einige der Täter am 17. Oktober 2018 bei der Sprengung in Germering festgenommen wurden, gaben die Polizisten 30 Schüsse ab, drei Beamte des Spezialeinsatzkommandos wurden verletzt und sechs Polizeifahrzeuge beschädigt.

Zehn Mitglieder der Bande wurden inzwischen bereits verurteilt. Der nun noch als letztes vor Gericht stehende 25-Jährige gab sich vor Gericht geläutert und räumte seine Tatbeteiligung ein. Im Gegenzug sicherte ihm das Gericht unter Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Strafe zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren zu. Am Mittwoch nun sprach die Kammer den Jugendsozialarbeiter des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit versuchtem schweren Bandendiebstahl und mit Sachbeschädigung schuldig.

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