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Corona-Regeln
23.03.2022

Übergangsregeln: Welche Corona-Regeln gelten in welchem Bundesland?

Bis vor einigen Wochen sah es noch danach aus, als könne man bundesweit ab dem 20. März wieder ohne Maske einkaufen gehen. Dem ist aber nicht so.
Foto: Robert Michael, dpa

Alle Bundesländer haben die Corona-Regeln, die am 20. März fallen sollten, bis zum 2. April verlängert. Einige Lockerungen gibt es dennoch. Welche Maßnahmen gelten?

Am 20. März sollten bundesweit die Corona-Regeln wegfallen. Doch die meisten Bundesländer haben sich aufgrund der hohen Inzidenz dazu entschieden, keinen "Freedom-Day" einzuläuten, sondern einen Großteil der Corona-Maßnahmen beizubehalten. Dabei machen sie von einer Übergangsregel Gebrauch, die bis zum 2. April gilt.

Einige Lockerungen gibt es aber trotzdem. Doch die fallen in den Bundesländern unterschiedlich aus. Wo gelten nun welche Regeln? Was etwa bei einem Ausflug nach Thüringen, einem Konzert in Berlin oder einem Einkaufstrip nach Baden-Württemberg zu wissen ist, können Sie in diesem Überblick nachlesen.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich dazu entschieden, mit der Übergangsregel den Großteil der Maßnahmen zu verlängern. Lockerungen gibt es aber bei Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen sich bei privaten Treffen mit beliebig vielen Menschen treffen. Stadien oder Konzertsäle dürfen wieder die maximale Anzahl an Zuschauerinnen und Zuschauern empfangen.

Was bleibt, ist die 3G-Regel etwa in der Gastronomie und im Kulturbereich, 2G plus gilt weiterhin in Clubs. Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen ist ebenfalls verlängert.

Corona-Regeln in Bayern

Auch Bayern macht Gebrauch von der Übergangsregelung bis zum 2. April. Wie in Baden-Württemberg entfallen die Personenobergrenzen für Veranstaltungen. Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gibt es nicht mehr. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.

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Neu ist, dass schrittweise die Maskenpflicht in Schulen am Sitzplatz fällt: Ab dem 21. in Grundschulen, ab dem 28. für Fünft- und Sechsklässler. Zusätzlich hat der Freistaat das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie aufgehoben und die Zugangsbeschränkungen für Seilbahnen fallen weg.

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Corona-Regeln in Berlin

Berlin hat die bestehenden Corona-Regeln bis zum 31. März verlängert. Danach gibt es nur noch sogenannte "Basis-Schutzmaßnahmen". Dazu zählt eine Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. In einigen Bereichen soll es jedoch weiterhin eine Testpflicht geben. Dazu zählen auch Schulen.

Corona-Regeln in Brandenburg

In Brandenburg gelten die meisten Corona-Maßnahmen ebenfalls bis zum 2. April. Gelockert hat das Bundesland dennoch: In Friseursalons, Kosmetikstudios, Hotels und im Ausflugsverkehr ist 3G aufgehoben. In der Gastronomie, im Theater und Kino gilt 3G weiterhin. Die Maskenpflicht, auch in Schulen, bleibt.

Corona-Regeln in Bremen

Auch Bremen hält an den Corona-Regeln fest. Die Maskenpflicht in Innenräumen und die Zugangsbeschränkungen 3G und 2G plus gehören weiterhin zu den Schutzmaßnahmen.

Corona-Regeln in Hamburg

Die Hansestadt hat sich ebenfalls für eine Verlängerung der Maßnahmen, aber auch einige Lockerungen entschieden. Wie etwa in Baden-Württemberg und Bayern dürfen Ungeimpfte beliebig viele andere Menschen treffen. Auch die Zuschauer-Obergrenzen in Stadien oder bei anderen Veranstaltungen fallen weg.

Video: AFP

Corona-Regeln in Hessen

Auch Hessen macht Gebrauch von der Übergangsfrist bis zum 2. April. Das bedeutet unter anderem: 3G gilt weiter in der Gastronomie und in Hotels. Auch die Maskenpflicht bleibt damit bestehen. Neu ist aber, dass es ebenfalls keine Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte mehr gibt und auch keine Obergrenzen bei Veranstaltungen.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gelten die meisten Corona-Regeln, wie die Maskenpflicht in Innenräumen, weiterhin. Das Kabinett hat aber beschlossen, dass in Bereichen, wo die 3G-Regel gilt, optional 2G gelten kann. Das sind etwa die Gastronomie, touristische Betriebe oder der Kulturbereich. Das bedeutet: Unter der Bedingung von 2G darf dort die Maskenpflicht fallen.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Auch Niedersachsen beginnt mit Lockerungen, bevor ab dem 2. April dann die meisten Corona-Regeln wegfallen sollen. Bereits jetzt entfallen, wie in einigen anderen Bundesländern auch, die Kontaktbeschränkungen für private Treffen, wenn Geimpfte dabei sind. Auch die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen gibt es unter der 2G-Regel nicht mehr.

Findet die Veranstaltung unter freiem Himmel statt, so müssen Maskenpflicht und Mindestabstände seit dem 20. März aber nicht mehr beachtet werden. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht jedoch weiterhin. Ab 2000 Teilnehmenden gelten auch die Mindestabstände wieder. Gibt es maximal 2000 Zuschauerinnen und Zuschauer, ist die Teilnahme mit 3G möglich. Dort dürfen also auch Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene mit einem negativen Test teilnehmen.

In der Gastronomie und Hotellerie gilt weiterhin 3G, in Clubs 2G plus. Während man in Restaurants die Masken am Sitzplatz schon länger abnehmen darf, ist die Regelung, dass sie nun in Clubs am Sitzplatz abgelegt werden dürfen, neu.

Wie in Bayern entfällt in Niedersachsen auch die Maskenpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler an ihrem Platz.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

Wie auch in Niedersachsen fallen in Nordrhein-Westfalen sowohl die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte als auch die Zuschauer-Obergrenzen für Veranstaltungen weg. In anderen Bereichen macht das Bundesland ebenfalls Gebrauch von der Übergangsregelung: Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt, in der Gastronomie, in der Hotellerie und im Kulturbereich gilt weiterhin die 3G-Regel.

Geplant ist, dass die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler zum 2. April endet.

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Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und die Kapazitätsgrenzen für Zuschauerinnen und Zuschauer ebenfalls entfallen. Das gilt sowohl für Veranstaltungen im Freien, als auch in Innenräumen. Wo in Rheinland-Pfalz auch gelockert wurde: Der Mindestabstand von 1,5 Metern fällt weg. Weiterhin gilt aber die Maskenpflicht. Die übrigen Corona-Maßnahmen sind verlängert.

Corona-Regeln im Saarland

Das Saarland hat die Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert. Damit bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Allerdings: Die Masken dürfen abgenommen werden, wenn die 3G-Regel eingehalten wird. Auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und die Obergrenzen für Veranstaltungen drinnen und draußen fallen weg.

Corona-Regeln in Sachsen

Auch Sachsen hat sich für die Übergangsregelung entschieden. Einige Maßnahmen fallen dennoch weg: So die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und die Personenobergrenze für Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen, wie etwa im Kultur- und Sportbereich, gilt die 3G-Regel. Im Gesundheits- und Sozialwesen fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg. Die Maskenpflicht bleibt.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat den Großteil der Corona-Maßnahmen ebenfalls verlängert. Die Maskenpflicht gilt weiterhin, allerdings genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Neu ist, dass die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen wegfallen. Auch neu ist, dass Veranstalter freiwillig auf die 2G-Plus-Regel setzen können. Unter 2G-Plus entfallen dann die Mindestabstände und die Maskenpflicht. Ansonsten gilt für Veranstaltungen weiterhin 3G.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein hat zum 20. März viele Corona-Maßnahmen abgeschafft, aber nicht alle. Weggefallen sind etwa Zugangsbeschränkungen und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen. Die Maskenpflicht gilt weiterhin. So etwa bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmenden, sowie in Geschäften, bei körpernahen Dienstleistungen, im ÖPNV und bei Besuch im Krankenhaus (außer in Zimmern der Bewohner).

Eine Testpflicht gibt es weiterhin in Krankenhäusern, für Beschäftigte und Eltern in Kitas und in Pflegeeinrichtungen und in der Eingliederungshilfe. Für Schülerinnen und Schüler entfällt die Testpflicht, kostenlose Tests gibt es aber weiterhin.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt bis zu den Osterferien bestehen.

Corona-Regeln in Thüringen

Bis zum 2. April gilt auch in Thüringen die Übergangsregelung. Damit gilt 3G weiterhin in der Gastronomie, in Fitnessstudios und in Saunen. Die Maskenpflicht gibt es weiterhin in Innenräumen mit Publikumsverkehr.

Überblick: Corona-Regeln im Bundesländer-Vergleich

  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt in Innenräumen weiterhin in allen Bundesländern. Das bedeutet: Auch beim Einkaufen muss die Maske auf bleiben. Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen und im Saarland unter der Bedingung von 3G. Eine weitere Ausnahme ist Schleswig-Holstein: Dort entfällt die Maskenpflicht in der Gastronomie.
  • Personenobergrenzen: Mehrere Bundesländer haben die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen aufgehoben. Das sind: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen (unter der 2G-Regel), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: In allen Bundesländern entfallen die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen.
  • Zugangsbeschränkungen 2G, 3G und 2G Plus: In fast allen Bundesländern gelten die jeweiligen Zugangsbeschränkungen weiterhin. In Schleswig-Holstein entfallen sie, bis auf die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken, jedoch. Brandenburg hat die 3G-Regel in Friseursalons, Kosmetikstudios, Hotels und im Ausflugsverkehr aufgehoben.
  • Öffentlicher Personennahverkehr: Bundesweit ist am Sonntag, 20. März, die 3G-Regel im ÖPNV aufgehoben worden. Das bedeutet: Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene brauchen keinen negativen Testnachweis zum Bahnfahren mehr. Eine Maskenpflicht im Zug gibt es aber in allen Bundesländern weiterhin.
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