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Corona-Pandemie
18.03.2022

Bayern lockert Corona-Regeln für Seilbahnen – nur noch Maskenpflicht

Florian Herrmann (CSU), Leiter der bayerischen Staatskanzlei.
Foto: Matthias Balk, dpa

In Österreich und der Schweiz galten schon länger keine Zugangsbeschränkungen mehr in Seilbahnen. Jetzt zieht der Freistaat nach.

Weite Teile des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes treten in Bayern erst am 2. April in Kraft – dennoch gibt es schon vorher einige Änderungen und Lockerungen der bestehenden Corona-Regeln. So teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) mit, dass ab dem Samstag Seilbahnen im Freistaat behandelt werden wie Busse und Bahnen im öffentlichen Personennahverkehr ab Sonntag.

Sprich: „Es gibt dann – ebenso wie in Österreich und der Schweiz – keine Zugangsbeschränkungen mehr, allerdings Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen“, erklärte Herrmann. Bislang galt für Seilbahnen die 2G-Regelung, für den Nahverkehr 3G. Ebenfalls gelockert werden an diesem Samstag die Regeln für Gottesdienste, Messen, Sport- und Kulturveranstaltungen, für die es ab sofort keine Beschränkungen der Besucherzahlen mehr geben wird. Zudem fallen die Verbote von Volksfesten und Jahrmärkten, das Tanzverbot in der Gastronomie sowie das Verbot, auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu verkaufen oder zu konsumieren.

Corona-Regeln: Maskenpflicht gilt vorerst weiter in Bayern

Änderungen gibt es auch an Bayerns Schulen. Am Montag entfällt für Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht im Klassenzimmer, eine Woche später, am 28. März, auch für fünfte und sechste Klassen in allen anderen Schularten.

Die Maskenpflicht im Einzelhandel sowie die geltenden Zugangsbeschränkungen (2G-Plus, 2G, 3G) in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben vorerst weiter Bestand.

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