Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. 75. Geburtstag: Haseloff und Woidke gegen Volksabstimmung über Grundgesetz

75. Geburtstag
23.05.2024

Haseloff und Woidke gegen Volksabstimmung über Grundgesetz

Ein Grundgesetz steckt in einem Bücherregal. Das Grundgesetz der Bundesrepublik feiert in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa/Illustration

Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), lehnen eine Volksabstimmung über das Grundgesetz ab.

Sie stellten sich in einem Bericht des Magazins "Stern" (Donnerstag) gegen einen entsprechenden Vorschlag ihres Kollegen aus Thüringen, Bodo Ramelow (Linke). "75 Jahre nach seiner Verkündung sollte es nicht darum gehen, über das Grundgesetz abzustimmen, sondern vielmehr es weiter mit Leben zu füllen, es zu achten und zu bewahren", sagte Haseloff dem Bericht zufolge.

Ramelow hatte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" darauf hingewiesen, dass eine solche Abstimmung im Artikel 146 des Grundgesetzes bereits angelegt sei. Der Artikel befristet die Gültigkeit des Grundgesetzes auf den Tag, "an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Ein solcher Schritt würde in Ostdeutschland eine "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz überwinden helfen und sei auch nötig, weil es viele Verschwörungstheoretiker gebe, die aus Artikel 146 herleiteten, dass es die Bundesrepublik nicht gebe. Der 75. Jahrestag des Grundgesetzes steht an diesem Donnerstag an, er bezieht sich auf die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat 1949.

"Es gibt weiterhin bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West, die endlich abgebaut werden müssen", wird Woidke vom "Stern" zitiert. "Von Volksabstimmungen zum Artikel 146 Grundgesetz hat kein einziger Ostdeutscher etwas." Das Grundgesetz sei seit 75 Jahren Basis für Freiheit, Wohlstand und Entwicklung in Deutschland. Er halte die Abschaffung des Artikel 146 für den besseren Weg, sagte Woidke.

Das Grundgesetz habe sich über Jahrzehnte auch im Osten bewährt, sagte Haseloff dem "Stern". "Wir Ostdeutschen wollen nicht bei Feierlichkeiten und Festreden Berücksichtigung finden, sondern dort, wo Entscheidungen fallen: zum Beispiel in Führungspositionen bei Unternehmen, Gremien und Bundesbehörden." Hier seien Ostdeutsche immer noch unterrepräsentiert.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.