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Amtsgericht
25.08.2022

Erste Strafen für Autobahn-Blockierer

Ein Relief über dem Eingang zum Kriminalgericht Moabit stellt die Göttin Justitia mit verbundenen Augen dar.
Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

Nach den Aktionen von Klimaschutz-Demonstranten stand die Justiz in der Kritik, nicht schnell genug gegen die Aktivisten vorzugehen. Inzwischen gibt es erste Prozesse.

Nach Straßenblockaden von Klimaaktivisten hat das Amtsgericht Tiergarten in 66 Fällen eine Geldstrafe ausgesprochen. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, seien ohne mündliche Verhandlung Strafbefehle erlassen worden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Da allerdings bereits in 24 Verfahren Einspruch eingelegt wurde, kommt es doch zum Prozess. Die ersten sind in der kommenden Woche am 30. August und 1. September geplant, wie die Sprecherin sagte. Insgesamt lägen dem Gericht inzwischen 114 (Stand: 22.08.2022) solcher Verfahren vor, hieß es. Bislang gebe es keine rechtskräftige Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils beantragt, Geldstrafen auszusprechen - in der Regel wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. So soll etwa ein Heranwachsender nach Gerichtsangaben 450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 15 Euro) zahlen. Der 20-Jährige hatte sich nach Gerichtsangaben am 29. Juni an einer Blockade an der Stadtautobahn A100 in Berlin-Wedding beteiligt und an der Fahrbahn festgeklebt. Ein 59-Jähriger, der sich Ende Januar an drei Straßenblockaden in den Stadtteilen Moabit, Wedding und Pankow beteiligt habe, soll 2500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro) zahlen.

Die Tagessätze orientieren sich am Einkommen des Betroffenen, die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens. In beiden Fällen haben die Beschuldigten den Strafbefehl jedoch nicht akzeptiert, so dass es nächste Woche zu den Prozessen kommt.

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "guten Zeichen, dass nach monatelangem Stillstand" erste Strafbefehle versandt worden seien. "Dass ein paar Hundert Euro sicher nicht alle davon abhalten werden, sich auf die Straße zu kleben, ist klar", teilte der stellvertretende Landesvorsitzende Stepahn Kelm mit. "Dennoch ist es wichtig, dass man diese Eingriffe entsprechend sanktioniert und im Rahmen der bevorstehenden Prozesse auch die genau Rechtslage mit einer Einordnung der Vergehen genau geklärt wird."

Die Gruppe "Letzte Generation" hatte in mehreren Aktionswochen immer wieder Autobahnausfahrten blockiert und mehr Maßnahmen gegen den Klimawandel gefordert. Vor einigen Wochen forderten einzelne Politiker und Polizeigewerkschaften vermehrt, Strafverfahren gegen Blockierer zu beschleunigen und die Personen schneller zu verurteilen. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte sich jedoch entschieden gegen eine Einmischung in Ermittlungen ausgesprochen.

Parallel zu den Verfahren bei der Justiz geht inzwischen auch die Polizei verstärkt gegen Autobahn-Blockierer vor und erlässt sogenannte Gebührenbescheide für Demonstranten. Bis Ende Juli wurden diese in 340 Fällen erlassen, wie aus einer Antwort des Senats auf eine CDU-Anfrage hervorging.

Die Höhe der Gebührenbescheide für das Ablösen angeklebter Menschen von den Straßen betrug meist 241 Euro. Nach den ersten 60 Geldforderungen der Polizei für die Blockadewelle im Frühjahr hatte die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" im Internet um Spenden gebeten. Bislang gingen laut der Internetseite rund 16 700 Euro ein.

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