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  3. Berlin: Bezirksamt gegen Panzer-Ausstellung an russischer Botschaft

Berlin
05.08.2022

Bezirksamt gegen Panzer-Ausstellung an russischer Botschaft

Das Bezirksamt Mitte bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zur Anfrage für eine Ausstellung unter anderem mit einem im Ukraine-Krieg zerstörten russischen Panzer vor der russischen Botschaft in Berlin.

Der ukrainische Botschafter Andrij Melnik hatte die am Mittwoch bekannt gewordene Entscheidung scharf kritisiert. Das Bezirksamt hatte auf Bedenken hingewiesen, dass in solchen Panzern wahrscheinlich Menschen gestorben seien und die Ausstellung außenpolitische Interessen Deutschlands berühre. Das gelte weiterhin, teilte das Bezirksamt am Freitag mit.

Melnyk hatte die Argumentation am Donnerstag im Interview mit dem "Tagesspiegel" zurückgewiesen: "Das zerstörte Kriegsgerät Russlands, das im Herzen Berlins ausgestellt würde, sollte den Menschen in Deutschland ein hautnahes Gefühl von dem brutalen Vernichtungskrieg vermitteln", sagte er. "Daher sind die Ukrainer schockiert, dass das Bezirksamt Mitte diesen Antrag mit einer absolut fadenscheinigen Begründung abgelehnt hat."

Die Absage sei ein echter Skandal, kritisierte der noch amtierende Botschafter, der Berlin in absehbarer Zeit allerdings verlassen wird. "Wir rufen daher das Bezirksamt sowie ganz persönlich die Regierende Bürgermeisterin Frau Giffey und die Senatskanzlei dazu auf, diese fragwürdige Entscheidung zu überdenken und die Genehmigung für diese wichtige Ausstellung zu gewähren", sagte Melnyk. Die Botschaft unterstütze das wichtige Projekt mit aller Kraft. Die Initiatoren der Ausstellung in Berlin, Enno Lenze und Wieland Giebel vom Museum Berlin Story Bunker, hatten Ende Juni für ihren Verein Historiale den Antrag für das Projekt gestellt.

Die Senatskanzlei kommentierte die Kritik des ukrainischen Botschafters nicht. Eine Senatssprecherin sagte am Freitag, es habe Ende Juli ein Telefongespräch des Chefs der Senatskanzlei, Severin Fischer, mit der zuständigen Stadträtin im Bezirksamt Mitte gegeben. Er habe ihr empfohlen, das Anliegen so wie alle Vorgänge, bei denen es um die Nutzung öffentlichen Straßenlandes im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeit gehe, zu prüfen.

Das Bezirksamt hatte allerdings argumentiert, es könne eine Genehmigung nur im Einvernehmen nach Gesprächen mit der Senatskanzlei beziehungsweise der Bundesregierung erteilen. "Deren Einbeziehung erfolgte seitens des Antragstellers bisher nicht und das Einvernehmen ist nach Gesprächen mit der Senatskanzlei auch nicht zu erwarten."

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