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Debatte
14.10.2022

Brandenburg will Kita-Eltern entlasten

Der Landtag von Brandenburg.
Foto: Bernd Settnik, dpa

Die Kita-Eltern in Brandenburg sollen nach dem Willen der Landesregierung angesichts steigender Energiepreise nicht zusätzlich belastet werden.

Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) kündigte am Freitag Pläne zur Unterstützung an. "Dazu wird selbstverständlich gehören, dass wir dafür sorgen, dass aufgrund gestiegener Energiekosten weder Beiträge in Kitas steigen noch Essensgeld steigt", sagte Ernst im Landtag in Potsdam. "Daran wird gearbeitet." Sie kündigte zugleich eine stärkere Entlastung von Geringverdienern bei Gebühren im Kita-Bereich an. "Wir stehen an der Seite der Eltern", sagte Ernst.

Die Mehrheit des Landtags stimmte gegen eine Forderung der oppositionellen Linksfraktion nach einem Gebührendeckel für Kita- und Schulessen von zwei Euro pro Tag und gegen einen Ausgleich von Mindereinnahmen durch das Land. CDU-Familienpolitikerin Kristy Augustin forderte mehr Zeit, damit die rot-schwarz-grüne Koalition mit geplanten Vorhaben vorankommen könne. SPD, CDU und Grüne haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Kita- und Schulessen gesünder zu machen. Zudem soll die Kita-Finanzierung überarbeitet werden. Das stockt, weil sich die Kreise für eine Reform überlastet sehen.

Die Linke-Bildungspolitikerin Kathrin Dannenberg warnte davor, dass die Verpflegung der Kinder für Eltern noch teurer werden könnte. "Caterer sind gezwungen, landesweit weitere Erhöhungen anzukündigen und diese umzulegen", sagte Dannenberg. "Belastet werden wiederum die Familien, von denen sich die Mehrheit bereits in einer enormen Ausnahmesituation befindet." In Schulen habe sich der Durchschnittspreis der Verpflegung bereits auf 4 bis 5 Euro erhöht.

Ministerin Ernst sagte, bei Kitas gebe es bereits einen gesetzlichen Deckel. Nicht die Herstellungskosten seien für die Höhe der Zuzahlung zum Essen verantwortlich, sondern die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Eltern. Das Land sei nicht zuständig. Kommunen und freie Träger hätten für die Kitas einen Versorgungsauftrag. Bei den Schulen seien die kommunalen Träger dafür verantwortlich, Kriterien für Qualität und Leistung festzulegen. Das Bildungsministerium könne nur Qualitätsempfehlungen geben.

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