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Extremismus
25.03.2022

Diskussion um Richteranklage in Berlin nimmt an Fahrt auf

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Sowohl aus der Berliner Landespolitik als auch aus der Senatsverwaltung für Justiz gibt es Zustimmung für die Überlegung, in Berlin die sogenannte Richteranklage zu ermöglichen.

Mit dem Instrument der Richteranklage könnte das Abgeordnetenhaus das Bundesverfassungsgericht anrufen, um zum Beispiel die Versetzung eines Richters zu erreichen, wenn mit Blick auf dessen politischen Betätigungen Zweifel an seiner Integrität und Unabhängigkeit bestehen.

In einer Reihe anderer Bundesländer gibt es schon die Möglichkeit der Richteranklage. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) würde die rechtliche Möglichkeit dafür begrüßen, sagte eine Sprecherin der Justizverwaltung am Freitag.

Hintergrund ist unter anderem die Diskussion um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in Sachsen. Er darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

SPD, Grüne und Linke hatten sich zusätzlich für eine Richteranklage gegen Maier ausgesprochen. Damit könnte der Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um Maiers Versetzung in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu oder auch seine Entlassung zu erreichen. Für diesen Schritt wäre allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich.

Ähnlich wie Maier war auch eine Berliner Richterin bis 2021 Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag, bei der Wahl Ende September dann aber erfolglos. Nach Angaben der Justizverwaltung arbeitet die promovierte Juristin seit Mitte März wieder als Richterin im Landgericht Berlin.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg, forderte, das Landesparlament müsse die Möglichkeit der Richteranklage bekommen, wenn ein Richter oder eine Richterin im Amt oder außerhalb gegen die Verfassung verstoße. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Petra Vandrey, befürwortete ebenfalls, die Gesetzeslage in Berlin entsprechend anzupassen. "Es ist sehr schade, dass wir das noch nicht haben."

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