Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Extremismus: Einreiseverbot für Sellner: Stadt nimmt Rechtsstreit in Kauf

Extremismus
15.04.2024

Einreiseverbot für Sellner: Stadt nimmt Rechtsstreit in Kauf

Martin Sellner, rechter Aktivist aus Österreich, spricht bei einer Kundgebung der Identitären Bewegung.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Das bundesweite Einreiseverbot gegen den rechten Aktivisten Sellner aus Österreich ist ein Fall für die Justiz und liegt vorerst auf Eis. Die Stadt scheut auch das Risiko langer Rechtsstreitigkeiten nicht.

Im Streit um ein bundesweites Einreiseverbot gegen den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, will die Stadt Potsdam einen möglicherweise Jahre dauernden Rechtsstreit in Kauf nehmen. "Wir wollen uns dem stellen und weitermachen. Wir gehen diesen Weg", sagte die Potsdamer Sozialbeigeordnete Brigitte Maier (SPD) am Montag in Potsdam. Die Ausländerbehörde der Stadt hatte im März ein bundesweites Einreiseverbot erlassen, gegen das Sellner aber juristisch vorgeht.

Der Anwalt der Stadt Potsdam, Jan Thiele, sagte: "Wir sehen gute Erfolgsaussichten, sehen aber auch, dass es rechtliches Neuland ist." Die Beigeordnete Maier berichtete zudem, es gingen Drohbriefe und E-Mails aus der rechten Szene bei der Stadt und an Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) ein, Sicherheitsvorkehrungen seien erhöht worden.

Hintergrund für das Vorgehen der Stadt mit einem Einreiseverbot ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November. Sellner hatte dort nach eigenen Angaben über die sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass.

Mit einem Bescheid von Mitte März stellte die Stadt Potsdam fest, dass Sellner für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verliert. Er darf Deutschland demnach nicht betreten. Mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Potsdam geht Sellner aber dagegen vor. Daher wird das Einreiseverbot bis zu einer Entscheidung zunächst nicht vollstreckt. Dies beruht laut Anwalt der Stadt auf eine freiwillige Absprache mit dem Gericht. Der rechte Aktivist hatte im März erklärt, er wolle vorerst nicht nach Deutschland einreisen, geplante Auftritte seien gestrichen.

Wann das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entscheidet, ist laut eines Sprechers der Justizbehörde nicht absehbar. Eine rund 50 Seiten lange Stellungnahme der Stadt sei vergangene Woche beim Gericht eingegangen. Der Anwalt der Stadt, Thiele, sagte, zur Zeitdauer: "Ich glaube, wir müssen ein bis zwei Monate rechnen." Nach einem Gerichtsbeschluss könnte auch noch die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, angerufen werden. Würde dann ein Hauptsacheverfahren eingeleitet, kann ein Prozess zwei bis drei Jahre dauern, wie der Vertreter der Stadt sagte. Thiele bezeichnete Sellner unter anderem als "geistigen Brandstifter".

Die Sozialbeigeordnete Maier, die ehemals Geschäftsführerin der Jüdischen Gemeinde in München war, sagte, die Stadt wollen mit dem Einreiseverbot eine klare Grenze setzen. Sellner vertrete "ein ganz klar völkisches Menschenbild" und einen "verfassungswidrigen Volksbegriff". Seine Vorstellung der Remigration treffe alle Migranten, selbst die mit deutschem Pass. Der Bescheid der Stadt beziehe sich auf die gesamte Biografie von Sellner, längst nicht nur auf das Treffen in der Potsdamer Villa im November 2023, so Maier.

"Wir haben den Lebenslauf von Sellner seziert", sagte Rechtsanwalt Thiele. Es seien Verfassungsbehörden der Länder und des Bundes sowie auch in Österreich angefragt worden. "Die Verfassungsschutzbehörden haben uns gut unterstützt", sagte Maier noch. Es sei eine Abwägung vorgenommen worden zwischen dem Recht auf Freizügigkeit im Verhältnis zum Schutz des Staates. Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) hatte vor Wochen gesagt: "Um Grundrechte und Grundgesetz zu schützen, müssen die Institutionen ihre Mittel nutzen."

Sellner hatte das Einreiseverbot im März als "völlig überschießend" kritisiert. Der Bescheid lege Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung dar, doch werde hier das "Grundgesetz komplett verzerrend ausgelegt", meinte der Österreicher. Er hatte angekündigt, sowohl ein juristisches Eil- als auch ein Hauptsacheverfahren gegen das Einreiseverbot anzustrengen.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.