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Gesetzentwurf
23.06.2022

Landtag beschließt Verfassungsänderung mit knapper Mehrheit

Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg, spricht bei der Festveranstaltung im Landtag.
Foto: Bernd Settnik, dpa

Die geplante Änderung der Brandenburger Landesverfassung war hochumstritten - insbesondere wegen einer Neuregelung für das Landtagspräsidium. Die Schlussdebatte im Landtag war hitzig. Bis zur Abstimmung blieb es spannend.

Der Brandenburger Landtag hat mit knapper Mehrheit Änderungen an der Landesverfassung beschlossen. Damit wird unter anderem die Besetzung des Landtagspräsidiums neu geregelt. Aus Sicht der AfD-Fraktion richtet sich diese Änderung gegen den AfD-Abgeordneten Andreas Galau, dessen Amtsführung bei anderen Fraktionen umstritten ist. Linke-Fraktionschef Sebastian Walter sprach das schließlich in der Debatte auch offen aus: "Wir stehen dazu: Wir wollen den Vizepräsidenten Galau abwählen."

Für die Änderung der Verfassung stimmten 59 Abgeordnete, damit war gerade die Mindestzahl von Ja-Stimmen für die notwendige Zweidrittel-Mehrheit erreicht. Befürworter waren die rot-schwarz-grünen Koalitionsfraktionen sowie die Linke, die zusammen über 60 Mandate verfügen. Doch der CDU-Abgeordnete Ingo Senftleben enthielt sich, ebenso die fünf Abgeordneten der Freien Wähler. Die AfD-Fraktion stimmte gegen die Verfassungsänderung.

Die Regeln für die Besetzung des Präsidiums waren vom Parlament erst 2015 geändert worden: Damals wurde ein zweiter Vize-Posten geschaffen, Vorschlagsrecht hatten die Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke. Daraufhin war Galau 2019 als Mitglied der zweitstärksten Landtagsfraktion Vizepräsident geworden. Nun ist nur noch festgelegt, dass einer der beiden Vize-Posten an eine Oppositionsfraktion gehen soll.

Der AfD-Abgeordnete Dennis Hohloch griff die übrigen Fraktionen deswegen frontal an. "Sie wollen der größten Oppositionsfraktion den Vizeposten nehmen", klagte er. "Sie machen damit die Verfassung zum Spielball von politischem Klein-Klein. Das ist beschämend."

Sowohl Innenminister Michael Stübgen (CDU) als auch CDU-Fraktionschef Jan Redmann räumten ein, dass die Änderung von 2015 falsch gewesen sei. Er wolle nicht wieder in die Zwangssituation kommen, entweder den Landtag nicht konstituieren zu können oder einen Abgeordneten einer Fraktion wählen zu müssen, "die die Demokratie verachtet und das Parlament verachtet", erklärte Redmann.

Mit weiteren Änderungen wird der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie die Förderung der jüdischen Kultur als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben und die Freundschaft zu Polen betont. Zudem wird die Sprache geschlechtergerechter gestaltet.

Den Kampf gegen den Antisemitismus bezeichnete Stübgen als eine wichtige Aufgabe nicht nur der Strafverfolgungsbehörden, sondern der gesamten Gesellschaft. Deswegen sei ihm dies bei den Verfassungsänderungen besonders wichtig. Dem pflichtete auch Kulturministerin Manja Schüle (SPD) nach der Abstimmung in einer Stellungnahme bei. "Der Kampf gegen Antisemitismus ist auch ein Kampf für Aufklärung", sagte sie laut Mitteilung. "Wir müssen alles dazu tun, dass sich Jüdinnen und Juden in Brandenburg sicher fühlen können und jüdisches Leben sich frei entfalten kann."

Ein Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler, über die Änderungen einzeln abzustimmen, fand keine Mehrheit. Daraufhin stimmte die Fraktion mit Enthaltung. Fraktionschef Péter Vida hatte den Antrag damit begründet, dass seine Fraktion dem Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus zustimmen wolle. Bei der Besetzung des Präsidiums wollten die Freien Wähler aber ein Vorschlagsrecht der Opposition und bei der Freundschaft zu Polen sollte ein Zusammenhang mit der EU hergestellt werden.

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