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Immobilienbesitz
28.10.2023

DIHK: Grundsteuer in Brandenburg weitgehend unverändert

Ein Baugerüst steht an der Fassade eines sich im Bau befindlichen Einfamilienhauses.
Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

Wirtschaftskrise und Inflation sorgen in vielen Kommunen für klamme Kassen. Doch eine Umfrage zeigt: In Brandenburg blieb die Grundsteuer für Immobilienbesitzer im Gegensatz zu anderen Bundesländern nahezu unverändert.

Immobilienbesitzer in vielen deutschen Städten müssen sich bei der nächsten Steuererklärung auf eine höhere Grundsteuer einstellen. Wie eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigt, hat jede siebte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern in diesem Jahr ihren Hebesatz erhöht. In Brandenburg blieben die Hebesätze der Umfrage zufolge dagegen weitgehend unverändert. Zuerst berichtete die "Welt am Sonntag" über die Zahlen.

Von den 29 untersuchten Kommunen in Brandenburg haben nur zwei Städte ihren Hebesatz in diesem Jahr erhöht: Luckenwalde von 384 auf 425 und Werder/Havel von 385 auf 420. In allen anderen Städten blieb der Hebesatz unverändert.

Der Hebesatz ist neben dem Grundstückswert einer der Haupt-Faktoren für die Berechnung der Grundsteuer. Die Städte und Gemeinden setzen ihn selbstständig fest und bestimmen somit letztlich, wie viel ein Immobilienbesitzer zahlen muss. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Teils nutzen sie sie auch zur Sanierung ihrer Haushalte. Viele Gemeinden seien zuletzt aufgefordert worden, ihre Deckungslücken durch Mehreinnahmen zu schließen, erklärte die DIHK. Das sei ein Grund für die höheren Hebesätze.

Besonders betroffen sind laut Auswertung der Kammer Immobilienbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Hessen, wo die Gemeinden besonders stark drauflegten. Im Durchschnitt am höchsten seien die Hebesätze unter den Flächenländern aber nach wie vor in Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Unter den Flächenländern blieb nach Angaben der DIHK der Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2023 nur in Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen unverändert.

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