Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Kommunen: Abwahlantrag gegen Potsdams Oberbürgermeister

Kommunen
24.05.2024

Abwahlantrag gegen Potsdams Oberbürgermeister

Mike Schubert, Oberbürgermeister von Potsdam.
Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild, dpa

Der Druck auf Potsdams Oberbürgermeister Schubert nimmt zu. Es geht um kostenlose Tickets für Veranstaltungen. Eine Mehrheit der Stadtverordneten hat sich nun für einen weiteren Schritt ausgesprochen.

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) droht ein Abwahlantrag - eine Entscheidung der Stadtverordneten darüber kann frühestens in einem Monat fallen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder habe mit dem Stand von Donnerstagabend erklärt, einen Abwahlantrag zu unterstützen, sagte der Vorsitzende Pete Heuer (SPD) am Freitag. Schubert steht wegen der Annahme kostenloser Tickets für Sportveranstaltungen für sich und teils auch für seine Frau in der Kritik. Schubert hat sein Vorgehen bisher stets verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt.

Für einen Abwahlantrag ist nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz mindestens die Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat laut Stadt 55 Mitglieder. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur kamen 29 Stimmen für einen Abwahlantrag zusammen. Wie viele Unterschriften vorliegen, war zunächst unklar. Käme eine Abwahl zustande, müsste Schubert entscheiden, ob er sie annimmt - falls nicht, käme es zu einem Bürgerentscheid. Zuvor hatten "Potsdamer Neueste Nachrichten" und "Märkische Allgemeine" berichtet.

Abwahlantrag soll erst später vorliegen

Der Stadt liege "kein solcher Antrag vor", sagte Sprecherin Juliane Grimm-von Wedemeyer. Nach Angaben von Heuer wird der Antrag erst mit der Einladung zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht. Der Stadt müsse der Antrag nicht vorliegen. Nach dpa-Informationen wurde Schubert darüber informiert, dass die notwendige Stimmenzahl für einen Abwahlantrag zusammengekommen sei. In die Monatsfrist fällt die Kommunalwahl am 9. Juni, bei der ein neues Kommunalparlament gewählt wird. Die neue Versammlung konstituiert sich üblicherweise erst 30 Tage nach der Wahl.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte wegen kostenloser-VIP-Tickets und Einladungen zu Sportveranstaltungen ein Ermittlungsverfahren gegen das Stadtoberhaupt eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der Vorteilsannahme. Die Behörde nimmt unter die Lupe, ob Schubert Einladungen zu mehreren Veranstaltungen für sich und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. Im Februar hatte der OB beim Innenministerium selbst die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt. Das Innenministerium leitete ein solches Verfahren gegen Schubert inzwischen ein. Es ist aber wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt.

OB hat Vorgehen verteidigt

Nach eigener Darstellung kam das Stadtoberhaupt beim Besuch der Sportveranstaltungen seinen Repräsentationspflichten nach. "Ich bin nicht korrupt", sagte Schubert im April. Er verweist auf Materialien zu einer Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung von 2016. Schubert hatte angekündigt, die Vorwürfe gegen ihn von Anti-Korruptions-Experten prüfen zu lassen. In der Sitzung der Stadtverordneten Mitte Mai hatte er eingeräumt, er hätte zu Beginn seiner Amtszeit deutlich machen müssen, dass er Einladungen von unterschiedlichen Sportvereinen annehme, um die Bedeutung dieser Vereine und der Sportveranstaltungen durch sein Amt hervorzuheben. Sollte er dort Fehler gemacht haben, übernehme er dafür die Verantwortung.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.