Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Landgericht Neuruppin: KZ-Prozess: 101-Jähriger legt Revision gegen Haft-Urteil ein

Landgericht Neuruppin
04.07.2022

KZ-Prozess: 101-Jähriger legt Revision gegen Haft-Urteil ein

Außenansicht vom Landgericht und Staatsanwaltschaft Neuruppin.
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild, dpa

Knapp neun Monate lang verhandelte das Landgericht Neuruppin gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen. Das Urteil lautete auf fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen. Dagegen geht der 101-Jährige nun juristisch vor.

Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Neuruppin am Montag auf Anfrage. Der 101-Jährige habe nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen, teilte Gerichtssprecherin Iris le Claire mit. Dann müsse der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheiden. Die Strafkammer habe für die Abfassung des schriftlichen Urteils eine Frist bis zum 27. September.

Die 1. Strafkammer hatte den hoch betagten Angeklagten am vergangenen Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Lagerhäftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 101-Jährige hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.

Der Verteidiger Stefan Waterkamp hatte schon direkt nach dem Urteil gegen seinen Mandanten Revision angekündigt. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer Wachmannschaft eines KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, sagte Waterkamp zur Begründung. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem 101-Jährigen in dem Prozess nicht nachgewiesen worden.

Die Entscheidung des BGH über die Revision wird erst im kommenden Jahr erwartet. Falls das oberste Gericht die Revision zurückweise, erlange das Urteil Rechtskraft, erläuterte die Gerichtssprecherin. Dann müsste die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde tätig werden. Dabei wäre die Haftfähigkeit des mehr als 100 Jahre alten Mannes eine entscheidende Frage. Falls der BGH das Urteil aufhebt, muss der Fall vor einem Landgericht neu verhandelt werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.