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Wahlalter
12.09.2023

Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zum Wahlalter 16

Abgeordnete stehen im Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Archivbild)

Nun soll es endlich bald so weit sein: Berlin will das Wahlalter auf 16 Jahre senken.

In Berlin sollen demnächst auch 16- und 17-Jährige das Landesparlament mitwählen dürfen. Der Senat beschloss am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre. Dieser soll nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und auch beschlossen werden. "Ich hoffe, dass die neue Regelung sehr, sehr schnell im Abgeordnetenhaus umgesetzt wird", sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

Sie bezeichnete das Vorhaben als Beitrag zur Stärkung der Demokratie. "Junge Menschen erhalten ein größeres Mitbestimmungsrecht." Sie könnten so ihre eigene Zukunft besser mitgestalten. Ziel sei auch, mehr Menschen für Politik zu interessieren. "Die Befürchtung, dass 16-Jährige noch nicht mit der nötigen Reife Wahlentscheidungen treffen können, halten wir für unbegründet." Die Neuregelung solle auch für die Teilnahme an Volksbegehren und Volksentscheiden gelten.

Über eine Absenkung des Wahlalters wird in Berlin schon seit Jahren diskutiert. CDU und SPD hatten dies im April in ihrem Koalitionsvertrag verankert, obwohl die Union davor immer gegen einen solchen Schritt war. Um das Vorhaben umzusetzen, muss die Landesverfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Diese Mehrheit dürfte zustande kommen, da neben CDU und SPD auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke das Anliegen unterstützen.

Diese hatten zuletzt sogar vehement mehr Tempo verlangt und kritisiert, dass ein konkreter Entwurf der Regierungsfraktionen im Parlament nicht vorgelegt worden sei. Dieser war insbesondere von SPD-Seite mehrfach angekündigt worden, blieb aber aus. Nunmehr bringt der Senat den Gesetzentwurf ein. Dieser sei ohnehin von der Innenverwaltung erarbeitet worden, so Spranger.

Der CDU sind im Zusammenhang mit der Senkung des Wahlalters erklärtermaßen mehr Projekte zur Demokratieförderung von Jugendlichen wichtig. Eine Vorlage dazu soll im Herbst im Parlament beraten werden - im Zweifel gemeinsam mit der nun angestrebten Verfassungsänderung.

Mit 16- und 17-jährigen deutschen Staatsbürgern würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für das Berliner Abgeordnetenhaus und damit auch für Volksentscheide laut Senat von zuletzt rund 2,44 Millionen um etwa 50 000 erhöhen - also um etwa zwei Prozent. Nach Angaben des Vereins "Mehr Demokratie" wäre Berlin das siebte Bundesland, in dem diese Altersgruppe auf Landesebene wählen dürfen.

Bislang können 16- und 17-Jährige bereits bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten, abstimmen. Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gilt das nun auch für Europawahlen, erstmals 2024.

Laut Berliner Verfassung sind derzeit für das Landesparlament alle Deutschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. In das Parlament wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. An letzterem Punkt, dem sogenannten passiven Wahlrecht, soll sich nichts ändern: Kandidieren für das Parlament dürfen also auch in Zukunft Menschen erst ab 18.

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