Vergleichsportale müssen transparenter sein
Vergleichsportale wie Check24, Verivox oder Preis24 bieten vermeintlich neutrale Informationen. Doch sie kassieren Provisionen von den Anbietern. Das müssen sie jetzt deutlicher machen.
Vergleichsportale: Urteil im Fall Check24
Wo bekomme ich den billigsten Strom oder die günstigste Versicherung? Internet-Portale wie Check24, Verivox oder Preis24 locken Millionen Kunden mit dem Versprechen eines neutralen Preisvergleichs in Sekundenschnelle. Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass die Vergleiche keineswegs neutral sind. Denn wie ganz normale Makler kassieren die Portale Provisionen, wenn sie Verträge vermitteln – doch viele Kunden wissen das nicht. Seit einigen Monaten hat sich das Landgericht München mit dem Fall befasst und nun im Prozess gegen Check24 ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze Branche verkündet.
Was ist der Kern des Streits um Check24?
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, wirft dem Münchner Unternehmen unlauteren Wettbewerb und Irreführung vor: Check24 tarne sich als Preisvergleichsportal – ohne die Kunden zu informieren, dass das Unternehmen als Makler Geld verdient. Im vergangenen Jahr hat der BVK Check24 abgemahnt. Als das Vergleichsportal nicht reagierte, reichte der Verband Klage ein. Auch das Münchner Landgericht kam jetzt zu dem Schluss, dass Check24 in diesem Punkt gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten verstößt: Das Vergleichsportal muss die Kunden künftig aktiv informieren, dass das Unternehmen Versicherungspolicen als Makler vermittelt. Bislang müssen die Besucher der Webseite selbst nach dieser Information suchen.
Worum ging es dem BVK noch?
Versicherungsvertreter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden umfassend zu beraten. Der Verband klagte in dem Prozess, dass Check24 diese Pflicht missachte. Wer schlecht Deutsch spreche, könne aus Versehen schon mal eine Gebäude-Versicherung abschließen statt einer Hausrat-Versicherung, argumentierte ein Anwalt. Die Richter stellten klar, dass die gesetzlichen Beratungspflichten auch im Internet gelten – gehen aber davon aus, dass Online-Kunden in der Regel wissen, was sie tun. Bei einzelnen Versicherungsprodukten muss Check24 allerdings nachbessern und zum Beispiel in der Hausratversicherung abfragen, ob auch ein Fahrrad zum Haushalt gehört.
Was ist der Hintergrund des Rechtsstreits?
Den traditionellen Versicherungsvermittlern geht es nicht gut. Die Branche wird seit einigen Jahren stark reguliert, das bekommen die Makler zu spüren. Während Check24 und andere Portale ihre Marktanteile ausbauen, geht die Zahl der Versicherungsvermittler in Deutschland deutlich zurück. 2010 waren nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags noch 256 000 Makler registriert, zum 1. April diesen Jahres waren es nur noch 231 000.
Von wem kassieren die Vergleichsportale Geld?
Die Portale verlangen Provision von den Unternehmen, deren Produkte sie anbieten. Die Versicherungen, die keinen Vertrag mit einem Portal abgeschlossen haben, finden sich dementsprechend auch nicht auf den entsprechenden Webseiten. Die Marktmacht der Portale ist nach Angaben des Bundesverbands der Versicherungskaufleute so groß, dass sie etwa in der Kfz-Versicherung pro Police das Doppelte bis Dreifache an Provision verlangen können wie ein leibhaftiger Versicherungsvertreter mit seinem kleinen Büro. Oft wird von den Vergleichsportalen gefordert, die Summen offenzulegen. Dagegen hat sich Check24-Chef Henrich Blase wiederholt gewehrt. Die Höhe der Zahlungen zu nennen, wäre „völlig untypisch in der Branche“. Er betonte außerdem, dass die Zahlungen keinerlei Einfluss auf das Bewertungsergebnis hätten.
Zeigen die Vergleichsportale wirklich immer den günstigsten Preis?
Nein. Eine Studie mehrerer Verbraucherzentralen kam zu einem deutlichen Ergebnis: „Der Nutzen von Online-Buchungs- und Vergleichsportalen ist für Verbraucher eingeschränkt, da einige Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen.“ Zum Teil fanden die Verbraucherschützer auf den Internetseiten der einzelnen Anbieter günstigere Preise als über die Portale. Das gilt besonders für Handy- und Online-Tarife: Dort waren 50 Prozent der angezeigten Preise auf den Portalen höher als bei den Telekommunikationsfirmen selbst. Check24 warf dann seinerseits den Verbraucherzentralen methodische Mängel vor: Teilweise seien Äpfel mit Birnen verglichen worden. schsa mit dpa
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