Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Störerhaftung gekippt: Warum es bald viel einfacher wird, offenes WLAN zu nutzen

Störerhaftung gekippt
11.05.2016

Warum es bald viel einfacher wird, offenes WLAN zu nutzen

Die große Koalition hat den Weg für offene private Wlan-Hotspots freigemacht.
Foto: Martin Schutt/dpa

Jahrelang galt Deutschland als Hotspot-Wüste. Mit der Abschaffung der Störerhaftung ist der Weg nun frei für eine offene und unkomplizierte Internetnutzung.

Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz haben Union und SPD den Weg für offene private Wlan-Hotspots freigemacht. Die Koalitionsparteien einigten sich am Morgen auf die Abschaffung der so genannten Störerhaftung. Nach dem Plan der Koalitionsparteien soll die neue Regelung so schnell wie möglich im Bundestag verabschiedet werden und dann bis zum Herbst in Kraft treten. Aber was genau ändert sich damit eigentlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Störerhaftung gekippt: Was ändert sich eigentlich?

Bislang mussten Anbieter eines privaten WLAN für das Surfverhalten Dritter haften - ob das der Gast im der Kneipe ist oder der Nachbar, der das Internet mitnutzt und Filme illegal runterlädt. Um nicht in dieser Haftungsfalle zu tappen, boten viele Cafés und andere Hotspot-Betreiber den Zugang nur mit einem Passwörter verschlüsselt an und wiesen auf Vorschaltseiten auf die bestehende Rechtslage hin. Wirklich offene Netze waren rar und Deutschland fiel im internationalen Vergleich deutlich zurück.

Mit der Entescheidung der Koalition entfällt diese Regelung. Künftig sollen nun auch private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurant-Besitzer das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern haften - sprich: sie können nicht für das Surfverhalten anderer verantwortlich gemacht werden.

Was bedeutet die Entscheidung für Verbraucher und Betreiber?

Mit der Entscheidung wird es für Verbraucher in Deutschland deutlich einfacher, öffentliche WLAN-Netze zu nutzen. Lästige Registrierungs-Vorgänge sind nicht mehr nötig. Zudem dürfte die Zahl der offenen Hotspots steigen.

Hotspot-Betreiber laufen mit dem neuen Gesetz nach Angaben von Koalitionspolitikern nicht mehr Gefahr, wegen des Surfverhaltens der Gäste angemahnt zu werden. Nur wenn ein systematischer Missbrauch deutlich werde, müssten die Gegenmaßnahmen ergreifen und beispielsweise einen Nachbarn aussperren, der sich nicht an das Gesetz halte.

Wie sind die Reaktionen auf die Entscheidung zur Störerhaftung?

Viele Netzpolitiker, die IT-Branche aber vor allem Betreiber von Cafés und Restaurants atmen auf. Das Aus der "unsäglichen" Störerhaftung sei längst überfällig, erklärte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und sprach von einem "lange erwarteten Befreiungsschlag". "Es war mehr als überfällig, ein Konstrukt zu beseitigen, das in der Vergangenheit zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt hat", erklärte der netzpolitischer Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz. Und Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eco) begrüßte die "überaus gute Nachricht", "denn jahrelang war Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eine echte Hotspot-Wüste." AZ, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.