Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. USB-C-Pflicht in der EU: Ab wann? Weshalb? Welche Geräte?

Ladekabel
09.12.2022

Die wichtigsten Informationen zur USB-C-Pflicht

Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Künftig müssen Smartphones und viele andere Geräte eine USB-C-Ladebuchse haben. Mittlerweile hat die EU einen festen Termin für die Umsetzung festgelegt.

Seit Jahren wird in der Politik über Ladekabel diskutiert. Mittlerweile gab es eine Einigung zum einheitlichen Ladestandard USB-C für Smartphones und viele andere Geräte. Die EU hat auch bereits einen festen Termin für die Umsetzung festgelegt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur USB-C-Pflicht finden Sie hier.

Welche Geräte müssen einheitlichen USB-C-Anschluss haben?

Unter diese neue Regelung fallen neben Mobiltelefonen zahlreiche weitere Geräte. Auch Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen und Mäuse zählen dazu. Auch Laptops müssen künftig zwar ebenfalls über eine USB-C-Buchse aufgeladen werden können – für sie gilt allerdings eine längere Übergangsfrist. Die neuen Leitlinien sollen nach Angaben des EU-Parlaments dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU 250 Millionen Euro pro Jahr einsparen, weil unnötige Ladegerätekäufe vermieden würden.

Wann kommt USB-C-Pflicht?

Inzwischen gibt es einen Termin, bis zu dem alle neu auf den Markt kommenden mobilen elektronischen Geräte mit einer USB-C-Buchse ausgestattet sein müssen – vorausgesetzt, sie werden per Kabel aufgeladen. Der EU-Beschluss selbst wird bereits am 27. Dezember offiziell. Die Hersteller haben aber noch bis zum 27. Dezember 2024 Zeit, die Vorgabe umzusetzen. Erst am Tag darauf müssen die Geräte eine USB-C-Ladebuchse haben.

Video: dpa

Diese Frist gilt zunächst nur für Smartphones, Tablets, tragbare Lautsprecher, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, mobile Spielkonsolen, E-Reader, Tastaturen, Computermäuse, tragbare Navigationssysteme und die Ladeboxen von In-Ear-Kopfhörern. Notebooks müssen dann ab April 2026 einen USB-C-Anschluss haben. Geräte, die nur kabellos geladen werden, können auf USB-C verzichten.

Weshalb kommt USB-C-Pflicht?

Laut der EU sollen die einheitlichen Ladekabel unter anderem Elektroabfälle reduzieren. Jährlich entstehen laut der EU-Kommission etwa 11.000 Tonnen Elektroabfall durch Ladekabel. Durch die neue Regelung könnten knapp 1000 Tonnen eingespart werden. Zudem soll eine Aufsplitterung des Marktes verhindert werden.


Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung