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Allerheiligen
31.10.2018

Was hinter den Marterln am Straßenrand steckt

An der Donaubrücke in Blindheim erinnert ein Bildstock an zwei tragische Unfälle. Solche Bildstöcke oder auch Marterle sind für Angehörige oftmals wichtige Erinnerungsorte an ihre Lieben.
Foto: Karl Aumiller

Die kleinen Kreuze am Straßenrand sollen an die verstorbenen Lieben erinnern. Aber sind die Marterl eigentlich erlaubt?

Es war der 22. April 1945. Wehrmachtsangehörige sprengten während ihres Rückzuges vor den Amerikanern die Donaubrücke in Blindheim. Ein schwerer Schlag für das Dorf. War doch die um 1850 errichtete Holzbrücke für die Menschen, speziell für die Landwirte, eine wichtige Verbindung ins Donauried. Von jetzt auf gleich gab es diese Brücke nicht mehr. Doch die Blindheimer ließen sich nicht unterkriegen. Schon wenige Tage nach der Zerstörung wurde mit dem Neubau der Holzbrücke begonnen. Leider kam es dabei zu einem furchtbaren Unglück. Der Blindheimer Zimmermeister Kaspar Rößle, der die Bauleitung hatte, ertrank am 9. Mai 1945 in den Fluten der hochwasserführenden Donau.

Die Männer stürzten in die Fluten

Wie es dazu kommen konnte, ist in der Blindheimer Schulchronik nachzulesen. Erwin Mayer, Vorsitzender des Heimatvereins Blindheim, hat nachgeblättert. „2020 jährt sich der Unfall bereits zum 75. Mal“, sagt er. Ein Bildstock an der Blindheimer Donaubrücke erinnert noch heute an diesen tragischen Tag. Das Marterl, so werden die Unfallkreuze am Straßenrand bezeichnet, ist nicht zu übersehen. Mayer erzählt weiter, dass das Arbeitsfloß, auf dem sieben Männer mit einem Schlagwerk die Pfeiler für die Brückenjoche in den Grund des Flusses trieben, kenterte und zerbrach. Die Männer stürzten in die reißenden Fluten. Sechs von ihnen erreichten das rettende Ufer. Doch der Zimmermeister, der nicht schwimmen konnte, ertrank. Die eingeleitete Suchaktion blieb erfolglos. Der Verunglückte wurde nie gefunden. „Die unter den damaligen schwierigen Umständen errichtete Notbrücke war aber nach nur zweimonatiger Bauzeit für die Landwirtschaft wieder befahrbar“, schildert Mayer. Doch die Brücke forderte ein weiteres Todesopfer.

Ein zweites Todesopfer

Zehn Jahre nach dem Unglück verlor erneut ein Mensch bei Arbeiten an der Brücke sein Leben. Beim Abbruch der alten Holzbrücke, die durch ein neues Spannbetonwerk ersetzt wurde, verunglückte im Januar 1955 der US-Soldat Franklin D. Hicks tödlich. Er hatte mit einer amerikanischen Pioniereinheit, die in Leipheim stationiert war, mitgeholfen, mit schwerem Gerät die alte Brücke abzureißen, so Mayer, der sich noch gut daran erinnern kann. „Die Gedenktafel an der Donaubrücke für den Zimmermeister Rößle, die jahrelang verschollen war, trägt auch den Namen des amerikanischen Soldaten. Vom Heimatverein wurde sie zum 50. Jahrestag 1995 renoviert und wieder aufgestellt. Bis zum nächsten Frühjahr soll die am Wanderweg auf dem Donaudamm stehende Eichenholzstele, die stark der Witterung ausgesetzt ist, überarbeitet und neu beschriftet werden“, erzählt der Vorsitzende.

An Allerheiligen beziehungsweise Allerseelen finden solche Marterl, wie sie in Blindheim und an vielen anderen Orten im Landkreis stehen, noch mehr Bedeutung. Die Menschen legen Blumen und Kränze nieder, gestalten diese kleinen Gedenkstätten speziell an diesen Tagen besonders hübsch – auf den Gräbern sowieso.

Dekan Dieter Zitzler erklärt, dass heutzutage zwar nicht mehr so viele wie früher am Feiertag in die Kirche kommen, viele sich den Gottesdienst sogar sparen und nur bei der Gräbersegnung dabei sind. „Es ist aber immer wieder überraschend, wie voll der Friedhof an Allerheiligen ist. Offensichtlich hat die Gräbersegnung irgendetwas Magisches. Da merkt man doch die alten Germanen, ganz ist der Aberglaube nicht überwunden“, sagt Zitzler und lacht. Deshalb sei für den Mensch auch das Kreuz – unabhängig vom Glauben – immer noch das Symbol für Trauer. „Beim Marterl ist vor allem der Ort der Erinnerung wichtig. Auch wenn Beerdigungen immer anonymer werden, sieht man doch, dass der Mensch einen Ort braucht, wo er hingehen kann“, so der Dekan.

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Nur schlichte Holzkreuze

So wichtig die Marterl für Angehörige sind – grundsätzlich sind sie nicht erlaubt. Roman Bauer, Leiter der Tiefbauverwaltung am Landratsamt Dillingen, erklärt, dass gemäß dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Art. 23, bei freien Strecken im Bereich der Anbauverbotszone (Kreisstraße 15 Meter) keine baulichen Anlagen – dazu gehören auch Kreuze – errichtet werden dürfen. „Ausnahmen können zugelassen werden, wenn dies die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gestattet“, so Bauer. Im Falle von Kreuzen werde dies in der Praxis so gehandhabt. Erlaubt werden seitens der Straßenbauverwaltung des Landkreises nur schlichte Holzkreuze, die den Verkehrsteilnehmer nicht oder nur gering ablenken können und die bei einem Abkommen des Fahrzeuges von der Fahrbahn keine Gefahr darstellen.

Diese Kreuze sind möglichst weit weg vom Fahrbahnrand, mindestens aber außerhalb des Lichtraumprofiles der Straße aufzustellen. Heißt: eineinhalb Meter vom Fahrbahnrand. Bauer: „Auch eine auffällige Gestaltung oder Bepflanzung des Umfeldes vom Standort ist nicht erlaubt, um den Verkehrsteilnehmer nicht abzulenken und um die Mäharbeiten um das Kreuz für den Straßenbetriebsdienst nicht zu erschweren.“ Eine besondere Erlaubnis werde nicht erteilt, die Kreuze würden einfach geduldet.

Verantwortung der Angehörigen

Mäharbeiten, die der Landkreis beispielsweise entlang Straßen machen muss, finden statt, aber nicht im Bereich des Kreuzes, so der Tiefbauleiter weiter. „Wenn sich niemand um das Kreuz kümmert, so versuchen wir Kontakt mit den Angehörigen aufzunehmen. Ein Kreuz muss nur dann versetzt werden, wenn die Aufstellung in Art und Standort vorher nicht mit dem Landkreis abgestimmt ist und aus den genannten Gründen so nicht belassen werden kann. Die Versetzung liegt in der Verantwortung der Angehörigen“, erklärt Bauer.

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