Hund bremst in Bächingen zwei Motorradfahrer aus
Zwei Motorradfahrer mussten mitten in Bächingen urplötzlich anhalten. Da stand ein Hirtenhund mitten auf der Straße. Jetzt sucht die Dillinger Polizei die Motorradfahrer.
Zwei bislang unbekannte Motorradfahrer mussten am Dienstag um 19 Uhr bei Bächingen plötzlich stark abbremsen. Wie die Polizei mitteilte, stand mitten auf der Kreisstraße DLG 34 zwischen Neuhof und den Fetzerseen ein Kaukasischer Hirtenhund mit braun/weißen Fell. Nur durch ein Ausweichmanöver kam weder Hund noch Motorradfahrer zu Schaden.
Nun ermittelt die Dillinger Polizei gegen den Hundehalter
Der Hund konnte schließlich von einer Zeugin eingefangen und dem Besitzer übergeben werden. Dieser zeigte sich angesichts des Vorfalls laut Polizei uneinsichtig. Gegen den Hundehalter wird nun wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Motorradfahrer mussten innerhalb der Ortschaft plötzlich stark abbremsen!
Kennen denn die Motorradfahrer den Paragraph eins der Straßenverkehrsordnung nicht? Autofahrer müssen gegenüber den Motorradfahrer diesen Paragraphen in und auswendig kennen.
Wenn ein Hund plötzlich auf die Fahrbahn steht, muss man meistens stark abbremsen. Hätte auch für Autofahrer gegolten.
Das sich einige Motorradfahrer stark daneben benehmen, heißt nicht, dass sich alle Motorradfahrer rücksichtloch und stark verkehrswidrig verhalten. Man kann so eine Pauschalisierung auf Autofahrer, Radfahrer, Inlineskater, Fußgänger, usw. ebenfalls leicht anwenden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.