Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Blindheim fühlt sich „ungleich behandelt“

03.06.2020

Blindheim fühlt sich „ungleich behandelt“

Überschwemmung: Neue Gebiete werden derzeit festgesetzt

Grundsätzlich, das betont Jürgen Frank immer wieder, sei es sinnvoll, dass Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden. Hochwasser sei eine reale Gefahr, jede Schutzmaßnahme mache Sinn. Aber: „Wir fühlen uns ungleich behandelt“, sagt Blindheims Bürgermeister. Worum es geht? Das Landratsamt Dillingen hat eine Verordnung zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes für die Donau verfasst. Dazu werden gerade Stellungnahmen von Betroffenen eingeholt – Anwohner, Landwirte und auch Kommunen. Und selbst wenn die Gemeinde Blindheim solch eine Festsetzung positiv bewerte und dahinter stehe, so gebe es laut Bürgermeister Frank „zwei, drei Details, die wir so nicht befürworten“. Hauptkritikpunkt der Blindheimer: Warum überhaupt im Norden zwischen Blindheim und der Donau ein Ü-Gebiet festgesetzt werden soll. „Wir haben dort einen Damm, der vor dem hundertjährigen Hochwasser schützen soll. Warum das Land dahinter dann noch als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden soll, verstehen wir nicht“, so Frank. Zumal bei Kommunen in ähnlicher Situation anders vorgegangen werde. Hinzu komme, dass die Gemeinde Blindheim sich „stark belastet“ fühle: im südlichen Donauried der Flutpolder, im Norden das Überschwemmungsgebiet und zwei Wasserschutzgebiete auf gemeindlicher Gemarkung. „Wir fühlen uns langsam überfordert. Alle Maßnahmen müssen mit Augenmaß sein.“

Augenmaß brauchen auch Schützen. Ein Antrag des Schützenvereins Hubertus Blindheim stand ebenfalls auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vergangene Woche. Bürgermeister Frank erklärt, dass Jugendliche erst ab zwölf Jahren im Verein schießen dürfen. Einzig mit sogenannten Lichtgewehrständen sei es bereits ab zehn Jahren möglich. Deshalb wollen die Hubertus-Schützen zwei ihrer Schießstände so technisch umrüsten, dass der Nachwuchs schießen darf – 4800 Euro Kosten. Frank: „Die Gemeinde unterstützt dies mit tausend Euro.“

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.