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  3. Stadtrat Lauingen: Das Lauinger Baugebiet Ostendstraße ist jetzt durch

Stadtrat Lauingen
28.05.2020

Das Lauinger Baugebiet Ostendstraße ist jetzt durch

Um die Bewohner vor dem Bahnlärm zu schützen, soll eine 3,50 Meter hohe Lärmschutzwand gebaut werden. Weitere Maßnahmen, um vor Gewerbelärm zu schützen, wurden im Bebauungsplan für die Grundstücke im Nordosten von Lauingen festgelegt.

Plus Eine Stellungnahme bei der letzten Auslegung brachte die Stadt Lauingen dazu, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ein Ratsmitglied fordert kurz vor der Abstimmung noch zum Umdenken auf.

Mit 20:5 Stimmen hat der Stadtrat Lauingen den Bebauungsplan „Wohngebiet Ostendstraße“ abgesegnet. Dass die Stadt jedoch nach der letzten Auslegung des Plans noch einen Rechtsanwalt beauftragen wird, um die endgültige Beschlussvorlage rechtssicher zu formulieren, das hatte Bürgermeisterin Katja Müller so nicht erwartet. Doch nun – nach einem Personalwechsel – drohte eine erneute Stellungnahme des Fachbereichs Immissionsschutz am Landratsamt, die ganze Planung zu kippen. Eigentlich war die Stellungnahme des Fachbereichs schon im August 2018 eingegangen. Mit den im Laufe des Verfahrens erarbeiteten und vorgelegten Abwägungen und Gutachten hatte sich der Mitarbeiter dann auch einverstanden erklärt. Doch die Nachfolgerin hat nun eine neue Stellungnahme abgegeben. Müller erklärte den Ratsmitgliedern: „Das ist ein Richtungswandel.“ Die Forderung war nun, dass eine Reihe der im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrundstücke überhaupt nicht bebaut werden darf. Grund ist die Lärmbelastung, einerseits verursacht durch die Bahn, andererseits durch den benachbarten Gewerbebetrieb.

Eine Lärmschutzwand soll gebaut werden

Viele Gespräche wurden im Vorfeld geführt, um soweit möglich allen gerecht zu werden. Auch mit dem Investor und Anwohnern der angrenzenden Gebiete. Eine Lärmschutzwand in Höhe von 3,50 Meter soll den von der Bahn verursachten Lärm abschirmen. Unter anderem werden für die betroffenen Fassadenseiten im Obergeschoss passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Auch der Betreiber des Gewerbebetriebs wurde inzwischen ins Boot geholt.

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