Und dann ist die Party aus
Wann man für eine Veranstaltung eine Genehmigung beantragen muss – und wo
Noch einmal auf die Tanzfläche. Noch einmal mit dem da drüben reden. Doch dann geht das Licht an – und die Party ist vorbei. Nicht immer sind die Gäste begeistert, wenn ein Fest im Landkreis endet. Bei ihrer Dienstbesprechung im Landratsamt in Dillingen diskutierten die Bürgermeister über dieses Thema. Gefordert wurde eine einheitliche Uhrzeit-Regelung.
Regierungsrat Alexander Duré stellte den Anwesenden zunächst die verschiedenen Gesetze vor. Öffentliche Veranstaltungen, wie Feste und Partys, seien als Vergnügungsveranstaltungen grundsätzlich bei den Gemeinden anzuzeigen, so der Jurist. Eine Erlaubnis sei dann nötig, wenn die Veranstaltung außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden solle und mehr als 1000 Besucher erwartet werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung wiederum seien motorsportliche Veranstaltungen. Sie müssten vom Landratsamt beziehungsweise von der Großen Kreisstadt Dillingen – sofern sie diese betreffen – genehmigt werden. Als Beispiele für solche Events nannte Duré Monstertruck Shows oder Bremswagenziehen. Für das Verfahren sei ein „nicht unbeachtlicher Zeitvorlauf“ nötig. Denn es müssten Gutachten eingeholt werden. Hintergrund seien Unfälle bei solchen Veranstaltungen, bei denen Zuschauer teils sehr schwer verletzt worden seien.
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