Rücksicht ist besser als Rückschnitt
Beim Bepflanzen Abstände beachten
Jeder könne seinen Garten grundsätzlich nutzen, wie er will. Soll ein Baum, Strauch oder eine Hecke gepflanzt werden, müssten jedoch bestimmte Grenzabstände beachtet werden. Darauf weist Roland Steinle, Vorstand von Haus & Grund Lauingen, in einer Pressemitteilung hin. Diese Abstände könne jedes Bundesland selbst festlegen. In Bayern dürfen laut Steinle Bäume, Sträucher und Hecken nur mit einem Abstand von mindestens einem halben Meter zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Sind diese Pflanzen über zwei Meter hoch, dann ist sogar ein Abstand von mindestens zwei Metern vorgeschrieben. Bei Bäumen wird der Grenzabstand von der Mitte des Baumstammes bis zur Grundstücksgrenze gemessen.
Bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der am nächsten an der Grundstücksgrenze befindlichen Triebe. Halten die Gehölze den erforderlichen Grenzabstand nicht ein, habe der Nachbar einen Anspruch auf Entfernung bzw. Rückschnitt dieser Pflanzen.
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