
Bissinger Zunftordnung von 1687 ist zurück

Marktgemeinde erwarb 63-seitiges Dokument. Wie es dazu kam
„Es sollen auch alle des Handwerks geschworene Meister seine Pflichten dahin sehen, damit unserem Landvolk von guten beständig Zeug und Holz fleißige Arbeit gemacht werden. Unfleiß werde vom Handwerk bestraft und der Obrigkeit ihr Gerechtigkeit vorbehalten.“ So wurde vor fast 330 Jahren in Bissingen, damals Teil der Grafschaft Oettingen, niedergeschrieben, was von den ortsansässigen Handwerkern in Bissingen und Unterbissingen erwartet wurde. Nachzulesen ist dies in einer hervorragend erhaltenen Zunftordnung aus dem Jahr 1687, die nun auf durchaus spannenden Wegen zurück ins Kesseltal kam. Das Dokument stammt aus einer Zeit, als sich die deutschen Territorien langsam von den Folgen des furchtbaren Dreißigjährigen Krieges erholt hatten und die Wirtschaft wieder einigermaßen florierte. Vor einigen Monaten kam die mit dem Wappen des Hauses Oettingen gesiegelte Zunftordnung im Rahmen einer Auktion des Auktionshauses Bassenge in Berlin zur Versteigerung. Sowohl die Studienbibliothek Dillingen als auch Archivpfleger Helmut Herreiner in Bissingen wussten hierüber Bescheid.
Zum Zuge bei der Versteigerung kam jedoch kein Interessent aus dem Landkreis, sondern als einer von einer ganzen Reihe von Bietern ein professioneller Kunst- und Antiquitätenhändler aus Frankfurt. Dieser wiederum bot die Bissinger Zunftordnung kurze Zeit später der Gemeinde Bissingen zum Kauf an. Archivpfleger Herreiner stieß bei seiner Nachfrage sowohl bei Bürgermeister Michael Holzinger als auch bei den beiden Vorständen der Raiffeisenbank Bissingen, Alexander Lehmann und Wolfgang Neutert, nach finanzieller Unterstützung des Ankaufs durch die Genossenschaftsbank auf offene Ohren. Mittlerweile ruht das bedeutsame Objekt gut verwahrt im Tresor des Rathauses. Im Original wird es der Bevölkerung nur bei besonderen Anlässen präsentiert werden.
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