Nicht alle Zoltinger müssen zahlen
Der Bissinger Gemeinderat hat sich die Entscheidung bezüglich der Erschließungsbeiträge nicht leicht gemacht
Verschiedene Betrachtungsweisen, Hinweise aus der Bevölkerung, rechtliche Hinweise – die Verwaltung in Bissingen hat sich intensiv mit dem Thema Erschließungsbeiträge in Zoltingen beschäftigt. Und damit alles rechtssicher abläuft, hat die Gemeinde Hilfe von der Rechtsaufsicht am Landratsamt bekommen, wie Bürgermeister Stephan Herreiner bei der Ratssitzung am Dienstag betonte. Da dies nicht selbstverständlich sei, dankte er ausdrücklich dafür und schloss dabei auch Marion Klitschke ein, die Geschäftsleiterin im Bissinger Rathaus, die sich intensiv in das Thema eingearbeitet hat und es in der Ratssitzung vorstellte. Der Bürgermeister stellte heraus: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber keiner sagt, das ist der hundertprozentig richtige Weg.“
Denn drei Viertel der Zoltinger müssen keine Straßenausbaubeiträge bezahlen; nur diejenigen, bei denen die Straße erstmals hergestellt wird, und am 31. März 2021 läuft die Frist ab. Laut Landratsamt muss die Gemeinde die Beiträge erheben und darf nicht darauf verzichten, weil sonst ein Vermögensschaden entsteht. Bereits in der Sitzung Anfang Dezember fasste das Gremium einen Abwägungsbeschluss für eine Teilstrecke, die außerhalb des Bebauungsplans liegt.
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