Keinen Grund, vorläufige Sicherung auszusetzen ...
Was die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf auf die Resolution der Stadt Dillingen zu sagen hat
Schriftlich geantwortet hat Ministerin Ulrike Scharf auf die Resolution des Dillinger Stadtrats gegen die bisher vorgestellten Flutpolder-Überlegungen in Dillingen und Steinheim. Darin heißt es unter anderem: „Die im Rahmen der Veranstaltungen zum Hochwasserdialog vorgebrachten Sorgen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir selbstverständlich ernst und werden sie bei der weiteren Planung berücksichtigen. Viele der in Ihrer Resolution angesprochenen Aspekte wurden bereits am 5. Februar im Stadtsaal Dillingen diskutiert ...
Beim Riedstrom handelt es sich um ein Jahrhunderte altes natürliches Überschwemmungsgebiet. Bei im Riedstrom überfluteten Flächen besteht kein Schadenersatzanspruch (keinerlei Rechtsgrundlage), da mit dem Bau der Staustufen keine Verschlechterung bei der landwirtschaftlichen Nutzung gegenüber der früheren Situation eingetreten ist - ganz im Gegenteil: Durch den Bau der Staustufen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat sich für die Bauern im Riedstrom die Situation tatsächlich verbessert, da die Flächen nicht wie vorher mehrmals im Jahr, sondern nunmehr statistisch gesehen lediglich alle zwei bis fünf Jahre überschwemmt werden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe (...) wird sich mit der Thematik noch einmal befassen und nach Lösungen suchen.
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