Klagefrist gegen das HQ-100 läuft
Alle direkt Betroffenen haben noch bis 24. April Zeit
Die Stadt Dillingen weist darauf hin, dass noch bis zum 24. April rechtlich gegen die vorläufige Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ermittelten Überschwemmungsgebiete für ein hundertjährliches Hochwasserereignis (HQ-100) vorgegangen werden kann.
Dies kann laut Pressemitteilung jeweils nur durch die betroffenen Grundstückseigentümer selbst geschehen. Diese können laut Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises vom 24. März innerhalb eines Monats Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erheben.
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