Streit um Maulkorb endet vor dem Verwaltungsgericht
Eine Hundebesitzerin hat sich gegen aus ihrer Sicht zu harte Auflagen für ihren Dobermann gewehrt. Der habe schließlich noch nie jemanden gebissen, argumentierte sie.
Nennen wir die beiden Bello und Struppi. Bello und Struppi sind zwei Dobermänner, die einer Familie aus dem Landkreis Dillingen gehören. Struppi ist ein braver Hund, der noch nie jemandem etwas zuleide getan hatte. Bei Bello verhält sich die Sache anders. Zwei Vorfälle hat es mit dem Tier schon gegeben. Einmal hatte er eine Joggerin angegriffen, einmal ein Pferd in die Flanke gebissen.
Die Verwaltungsgemeinschaft hatte daraufhin reagiert und auf Anregung der Polizei Bescheide mit Auflagen erlassen. Nicht nur für Bello, sondern auch für den braven Struppi. Weil die Hundebesitzerin das nicht hinnehmen wollte, kam der Fall nun vor das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg. Konkret war der Halterin von Struppi auferlegt worden, das Grundstück so zu gestalten, dass die Hunde nicht an den Zaun Richtung Straße gelangen könnten und Struppi außerhalb des Grundstücks immer an einer reißfesten Leine zu führen. Daneben wurde in dem Bescheid festgehalten, dass Struppi bei glatten oder rutschigen Bodenverhältnissen nicht gemeinsam mit anderen Hunden ausgeführt werden dürfe. Falls doch, müsse er dabei einen Maulkorb tragen. Für die Hundehalterin absolut unverständlich. Sie betonte, dass der Bescheid für Bello nicht angefochten werde. Bello sei als misshandelter Pflegehund zu ihnen gekommen. „Das war eine gequälte Kreatur, die man am Anfang nicht berechnen konnte.“ Dies habe sich mittlerweile stark gebessert. „Trotzdem bleibt bei diesem Hund ein Restrisiko. Damit war der Bescheid für diesen Hund absolut in Ordnung.“
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