Landratsamt: Bürgerbegehren nicht zulässig
Eine Bürgerinitiative in Gundelfingen ist gegen den Ausbau eines Radweges nach Bächingen. Die notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren hat sie, doch es wird keines geben.
680 Unterschriften hat die Bürgerinitiative in Gundelfingen, die sich gegen den geplanten Ausbau des Radweges nach Bächingen ausspricht, gesammelt. Damit wäre das Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten für einen Bürgerentscheid erreicht. Doch eine Abstimmung wird es nicht geben. Wie Martina Klement vom Landratsamt auf Anfrage der DZ erklärte, sei die Fragestellung nicht zulässig. Zum einen dürfe sich die Frage eines Bürgerbegehrens nur auf den Wirkungskreis einer Kommune beziehen. In diesem Fall beziehe sie sich aber auch auf den Bächinger Teil des Radweges.
Unterschriften sollen trotzdem eingereicht werden
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