Der hohe Wert des Ackerlands
Preise für Felder und Wiesen ziehen im Landkreis weiter an. Für Bauern könnte das dramatische Folgen haben
„Ackerland als Spekulationsobjekt – kein Scherz“, sagt Dillingens BBV-Kreisgeschäftsführer Eugen Bayer, „sondern seit rund fünf bis sechs Jahren auch Realität im Landkreis Dillingen.“ Da die Zinsen und Renditen für Anlagen in den vergangenen Jahren dermaßen in den Keller gefallen seien, hätten nicht nur Großanleger landwirtschaftliche Nutzflächen wie Ackerland, Grünland und Wald im Visier, um ihren Geldanlagen neben Renditen auch die Wertsicherung zu erhalten. „Seither haben sich auch die Grundstückspreise für diese Flächen in der Region verdoppelt“, fügt Eugen Bayer hinzu. Deshalb lohne es sich gerade für Landwirte nicht mehr, bei solchen Grundstücksverkäufen mitzubieten, da sich der Kauf durch die landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der Preise nicht mehr amortisiere.
Deshalb fordert auch der Bayerische Bauernverband eine Änderung im bayerischen Grundstücksverkehrsgesetz, damit die Freigrenze von zwei Hektar auf 0,5 Hektar reduziert wird. Im Gesetz steht noch, dass ein Nachweis über die Nutzung der erworbenen Fläche bis zur Freigrenze von zwei Hektar nicht erbracht werden muss. Beträgt die Fläche mehr als zwei Hektar, erfolgt für Nichtlandwirte eine Verpachtungsauflage zur landwirtschaftlichen Nutzung. Dies soll mit der Änderung des Gesetzes dann bereits ab einem Erwerb von 0,5 Hektar erfolgen. „Bauernland gehört einfach in Bauernhand“ zitiert Eugen Bayer ein altes Sprichwort, weshalb auch der Bayerische Bauernverband als Fachbehörde mit dem Landratsamt über die Veräußerung von landwirtschaftliche Nutzflächen an Nichtlandwirte gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz entscheidet. „Im Landkreis Dillingen wurde in den vergangenen zwei Jahren rund ein Drittel der veräußerten Nutzfläche an Nichtlandwirte verkauft“, sagt der BBV-Kreisgeschäftsführer, wobei allein ein Großeinkäufer in den vergangenen fünf Jahren rund 30 Hektar an Ackerland und Grünland erworben habe. „Verkauft werden diese Flächen entweder von Erbengemeinschaften oder den Nachkommen von Betrieben, deren Eltern die Landwirtschaft schon vor Jahren aufgegeben haben.“ Seien früher solche Flächen noch an aktive Landwirte im Dorf oder in der Umgebung verpachtet worden, hätten sich in den vergangenen Jahren die Pachtpreise dermaßen ausgereizt, dass sich die Mehrarbeit bei landwirtschaftlicher Nutzung für die Pächter nicht mehr auszahle.
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