Freilaufende Hunde und Chemie im Feld
Aufruf der Stadt Dillingen. Jäger Georg Schrenk klagt über Dreck in der Flur
Dillingen Freilaufende Hunde in der freien Natur können nicht nur Spaziergängern oder Sportlern einen gehörigen Schrecken einjagen, sondern stellen auch für Wildtiere eine echte Gefahr dar. Oftmals werden Jungtiere allein schon aus Angst vor dem herannahenden Hund aus ihren Lagern aufgescheucht, verlassen es und werden später vom Muttertier nicht mehr gefunden. Auf sich allein gestellt hat der Nachwuchs meist keine Chance zu überleben.
Zwar gibt es in Bayern keine generelle Anleinpflicht. Allerdings muss der Hundeführer laut Mitteilung der Stadt Dillingen gewährleisten können, dass sich der Hund jederzeit im sogenannten „Einwirkungsbereich“ befindet. Wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, kann hierfür mit einem Bußgeld belegt werden. Stellen Hunde erkennbar dem Wild nach und gefährden dieses, ist ein Jäger im äußersten Fall sogar dazu berechtigt, das wildernde Tier zu töten.
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