Sexualtäter scharte Jugendliche um sich
34-Jähriger missachtete Kontaktverbot mit Minderjährigen. Nun stand er vor Gericht
Es ist der Albtraum jedes Elternteils. Ein verurteilter Sexualstraftäter zieht in die Stadt. Ein Mann, der schon wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen Missbrauchs von Widerstandunfähigen verurteilt wurde. Der drei Jahre und sechs Monate deswegen hinter Gittern saß. Und der eigene Sohn geht bei ihm zu Hause ein und aus. Ohne zu wissen, bei wem er da übernachtet, auf dem Sofa fernsieht, Bier trinkt.
Als Risikoproband war der 34-Jährige aus dem Landkreis nach seiner Haftentlassung bei der Führungsaufsicht eingestuft. Also als ein Mensch, bei dem laut eines Papiers des bayerischen Justizministeriums der erneute Rückfall in die Straffälligkeit erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer mit sich bringen würde. Als solcher wurde der Mann genauer überwacht als andere. Und er hatte strenge Auflagen. Jeglicher Kontakt zu Minderjährigen war ihm verboten. Weil er sich scheinbar gut machte, regte seine Bewährungshelferin an, ihn aus diesem Status herauszunehmen. Dann wurde er im Jahr 2015 bei einer zufälligen Verkehrskontrolle in Wertingen überprüft. In seinem Auto saßen vier Minderjährige, mit denen er an die Tankstelle gefahren war, um Bier und Schnaps zu kaufen.
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