Ein Gemeinderat aus Blindheim klagt gegen eigene Gemeinde
Michael Audibert soll Informationen aus einer nicht-öffentlichen Sitzung weitergegeben haben. Der Gremium hat ihn dafür gerügt. Jetzt landet die Sache vor Gericht.
Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, über den am Montag das Verwaltungsgericht in Augsburg entscheiden muss: Ein Gemeinderatsmitglied klagt gegen seine eigene Gemeinde. "Wegen Vollzugs der Gemeindeordnung", so wird die Verhandlung angekündigt. Was steckt dahinter?
Michael Audibert, seit 2020 Mitglied des Blindheimer Gemeinderats, soll Informationen aus einer nicht-öffentlichen Sitzung an Dritte weitergegeben haben – ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, die die Gemeindeordnung vorsieht. Für diesen mutmaßlichen Verstoß sprach der Gemeinderat eine Rüge gegen Audibert aus. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts erklärt, wurde ein Ordnungsgeld damals nicht verhängt. Es geht also lediglich um die Rüge als solche. Trotzdem hat Audibert Klage eingereicht. Er selbst will sich gegenüber unserer Redaktion zur Sache nicht äußern.
Dass ein Gemeinderat gegen seine Gemeinde klagt, ist ungewöhnlich
Dass ein Mitglied eines Gemeinderats überhaupt gerügt wird, ist schon ungewöhnlich. Dass gegen eine solche Rüge auch noch geklagt wird, erst recht. Das bestätigt auch der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Blindheims Bürgermeister Jürgen Frank nennt die Sache "nicht unbedingt alltäglich". Die Klage habe ihn überrascht.
Frank zufolge ging es damals um die Weitergabe von Sitzungsunterlagen. Deswegen habe man reagiert. Es komme gelegentlich vor, dass Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen weitergegeben werden. In diesem Fall sei der Sachverhalt sehr konkret gewesen. Deshalb habe man reagiert. Die Rüge sei "mit großer Mehrheit" im Gemeinderat beschlossen worden. Frank weiter: "Der betroffene Gemeinderat wollte das nicht auf sich sitzen lassen." Am Montag, zwei Jahre nach dem Vorfall, wird das Augsburger Verwaltungsgericht eine Entscheidung treffen.
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