Dillinger Kinderschutzbundvorsitzende sagt: "Wir wollen glückliche Kinder"
Zum "Tag der gewaltfreien Erziehung" ruft die Dillinger Kinderschutzvorsitzende alle dazu auf, Kinder als eigenständige Personen mit Rechten und Würde anzuerkennen.
Weltweit versammeln sich Menschen am 30. April, dem Tag der gewaltfreien Erziehung, um das Bewusstsein für die Bedeutung einer gewaltfreien Erziehung zu schärfen. Wie die Vorsitzende des Kinderschutzbundes im Landkreis Dillingen, Sarah Furchtner, in einer Pressemitteilung betont, bedeute gewaltfreie Erziehung, Kinder mit Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen zu behandeln. Es gehe darum, Konflikte auf friedliche Weise zu lösen und Kindern beizubringen, ihre Gefühle auf positive und konstruktive Weise auszudrücken. "Indem wir Gewalt vermeiden und stattdessen auf Kommunikation und Verständnis setzen, legen wir den Grundstein für gesunde zwischenmenschliche Beziehungen eine friedlichere Gesellschaft."
Eltern und Erzieher im Landkreis Dillingen und weltweit sind aufgerufen
Es sei unser aller Aufgabe Respekt, Mitgefühl und Kommunikation zu fördern und damit gesunde Beziehungen aufzubauen. Furchtner: "Alle Eltern, Erzieher und Gemeinschaften sind aufgerufen und angehalten, gewaltfreie Erziehungsmethoden zu praktizieren und diese auch zu fördern." Dies bedeute auch, dass wir in unserer Vorbildfunktion ein gewaltfreies Verhalten vorleben.
"Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, eine Kultur der Gewaltlosigkeit und des Respekts zu schaffen, in der jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann", ruft Furchtner alle auf. Es sei bedauerlich, dass der Satz "ein Klaps auf den Po hat noch keinem geschadet" immer noch zu hören sei. Oder dass Kinder aufgrund schulischer oder sportlicher Leistungen unter Druck gesetzt werden. Es bleibe noch viel Arbeit für unsere Gesellschaft, um eine gewaltfreie Erziehung zu verwirklichen. Die Dillinger Kinderschutzvorsitzende erinnert daran: "Indem wir die Prinzipien der gewaltfreien Erziehung in unserem täglichen Leben praktizieren, können wir eine Welt schaffen, in der Kinder sicher, geliebt und respektiert aufwachsen können."
Weg von körperlichen Bestrafungen und seelischen Verletzungen
Seit Januar 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung festgeschrieben, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der Paragraf 1631 BGB lautet: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (AZ)
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