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  3. Dillingen: Polizei hält in Dillingen alkoholisierten Autofahrer an

Dillingen
17.04.2024

Polizei hält in Dillingen alkoholisierten Autofahrer an

Ein 54-Jähriger war in Dillingen mit 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs.
Foto: Dominik Bunk (Symbolbild)

Ein 54-Jähriger war in Dillingen mit 0,5 Promille Alkohol im Blut unterwegs. Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot.

Ein 54-jähriger Mann war am Dienstagabend mit seinem Auto unterwegs. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass er nicht nüchtern war. Die Polizei hielt den Fahrer gegen 19.20 Uhr im Bereich Fischerberg in Dillingen für eine Überprüfung an. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigte, dass der Mann 0,5 Promille intus hatte.

Die Polizisten vor Ort entschieden, dass der Mann nicht weiterfahren durfte. Sie veranlassten, dass ihm Blut abgenommen wurde, um den genauen Alkoholgehalt in seinem Blut festzustellen. Für den 54-Jährigen hat dieses Verhalten nun ernste Konsequenzen: Er muss sich wegen 0,5 Promille Alkohol im Blut auf ein Bußgeldverfahren und ein Fahrverbot einstellen. (AZ)

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17.04.2024

So eine Frechheit! 0,5 Promille - das ist doch nichts , das ist doch gerade der erlaubte Grenzwert! Reine Abzocke der sogenannten Ordnungshüter!

17.04.2024

Wenn der Mann bei seiner Fahrweise Auffälligkeiten zeigte und nicht fahrtüchtig war, hatte die Polizei die Pflicht ihn aufzuhalten. Mit Abzocke hat das nichts zu tun, gute Frau.

17.04.2024

>>So eine Frechheit! 0,5 Promille - das ist doch nichts…<<

Da muss man aber schon ziemlich alkoholgewohnt sein, damit 0,5 ‰ nix sind. Ich wäre damit ziemlich fahruntüchtig. Und Sie?

17.04.2024

Von Auffälligkeiten in der Fahrweise ist in dem Artikel aber keine Rede.
0,5 Promille (% wäre eine ganz andere Größenordnung...) sind der zulässige Grenzwert, bis zu dem man fahrtüchtig ist - und immerhin sind wir auch in Bayern. Ein früherer Ministerpräsident hat mal gesagt, ein "gestandenes Mannsbild" - und darum handelt es sich doch zweifelsohne in diesem Fall - kann ohne Probleme zwei Maß Bier trinken und danach noch Auto fahren. Immerhin reden wir über ein bayerisches Kulturgut Bier und nicht über Cannabis!

18.04.2024

AB 0,5 ist es eine Ordnungswidrigkeit. Auch darunter kann es eine Ordnungswidrigkeit sein oder zu Teilhaftung bei Unfällen kommen.
Schön das Sie hier eine Täter-Opfer-Umkehr machen wollen. Wer einen Führerschein erwirbt, erklärt sich mit der StVO einverstanden. Wenm es nicht passt, kann ihn ja abgeben.
Und es ist definitiv keine Abzocke. Selbst beim ADAC können Sie nachlesen, dass Alkhol auch in geringen Mengen sich negativ aufdie Verkehrssicherheit auswirkt.

https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/alkohol-am-steuer/
Es ist eher eine Frechheit sometwas als Abzocke zu betiteln. Bin gespannt was sie denken, wenn jemand mit 0,5 und dem Kfz einen Angehörigen erwischt weil er durch "nichts" zu spät reagiert hat.

Freies Saufen und freie Fahrt für freie Bürger?

Eine 0,3 oder 0 Promillegrenze wäre wünschenswert.
Alkohol