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  3. Höchstädt: Bekommt das Tierheim in Höchstädt Unterstützung?

Höchstädt
23.07.2022

Bekommt das Tierheim in Höchstädt Unterstützung?

Im Tierheim am Stadtrand von Höchstädt liegt einiges im Argen, sogar das kleine Hinweisschild zeigt nicht die korrekte Richtung an.
Foto: Ulrike Hauke

Plus Die Einrichtung ist heruntergekommen, hinzu kommt ein Personalmangel: Das Höchstädter Tierheim braucht Unterstützung. Das sagt der Vorsitzende.

Die Gründerin des Höchstädter Tierheims, Inge Bayer, hat jüngst in ihrem Leserbrief deutliche Worte über den Zustand der Einrichtung gefunden. "Das Landratsamt und die Kommunen müssen sich schämen, wenn jetzt (für das Tierheim, für die Mitarbeiter und für die Tiere) keine Hilfe kommt“ schrieb Bayer. Sie bezog sich auf den Artikel unserer Zeitung, in dem über die baulichen und personellen Zustände im Höchstädter Tierheim berichtet wurde. Das Gelände ist stellenweise verwahrlost, Starkstromkabel hängen an Holzmasten über dem Areal, alte, nicht isolierte Container mit durchgebrochenen Böden dienen den bis zu 80 Katzen als Behausung.

Eine der beiden Arbeitskräfte hat gekündigt

Gerade mal zwei Arbeitskräfte (wovon nun eine gekündigt hat) stehen seit geraumer Zeit für Versorgung und Verpflegung der Tiere zur Verfügung. Der Pressesprecher des Landratsamtes, Peter Hurler, als Sprachrohr des Veterinäramtes sowie der Vorsitzende des für das Tierheim zuständigen Tierschutzvereins Lauingen, Johann Rechthaler, verwiesen hierzu auf den jeweils anderen. Hurler beantwortete die Frage, wer die Verwendung und Ausgaben der eingenommenen Steuergelder kontrolliert, die Kommunen pro Einwohner für Tierheime abgeben: „Dies fällt in die Verantwortung der nach Vereinssatzung zuständigen Vereinsorgane.“ Sprich in die Verantwortung des privaten Tierschutzvereins als Träger des Tierheims. Und weiter heißt es: „Das Vereins- und Steuerrecht sowie die Satzungsbestimmungen des Tierschutzvereins legen die Buch- und Kassenführung fest.“ Außerdem schreibt Hurler sinngemäß: „Bezüglich der Befugnisse des Vorsitzenden in finanziellen Angelegenheiten gibt die Satzung vor, dass der berufene Finanzausschuss über die Haushalt- und Kassenführung, die Feststellung der Jahresrechnung, die Verwaltung des Vermögens sowie die Verfügungen über das Anlagevermögen und Aufnahme von Krediten beschließen.“ Sprich, der Verein kontrolliert sich selbst.

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