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Wer Tierleid verringert, darf keinen Nachteil haben

Kommentar Von Benjamin Reif
24.11.2022

Plus Es ist für den Gesetzgeber schwierig, hier die richtigen Anreize zu setzen. Doch eine bestimmte Regelung könnte Verbesserungen bringen.

Wer einem leidenden Tier hilft, der tut etwas Gutes. Und wer etwas Gutes tut, der soll daraus keinen Nachteil erleiden. Das klingt eigentlich nach einer Binsenweisheit, doch leider ist es in der Realität nicht immer so. Das zeigt das Beispiel aus Binswangen

Für die verantwortlichen Gesetzgeber ist es ein schwieriger Spagat. Denn wenn allzu freimütig die Kosten für die Einschläferung von Tieren übernommen werden, dann schafft das problematische Anreize. Zum Beispiel, dass manche Tierhalterinnen und Tierhalter ihre verletzten oder todkranken Tiere lieber irgendwo aussetzen werden, wo sie von anderen gefunden werden. Denn Tierarztkosten sind hoch, für manche Personen nicht selten schwer erschwinglich. Und um einem verletzten Tier unnötiges Leid zu ersparen, kann man eben nicht immer auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims warten. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.11.2022

<< Von der Kostenfrage abgesehen könnte so etwa mancher Katzenhalter vor der Einschläferung seines Tieres benachrichtigt werden, und er oder sie könnte noch Lebewohl sagen. >> Das war im Binswanger Beispiel sicher nicht der Fall.

Allerdings könnte durch das Chippen der Eigentümer des Tieres erkannt und dann für die Kosten aufkommen müssen.
In Binswangen war der Eigentümer bekannt; was hat es geholfen - nichts?

Aus all den Aussagen würde ich vermuten:
Eigentümer war Landwirt und hat sich um seine Haustiere nicht gekümmert:
Katzen müssen Mäuse fressen
Hofhunde hat jeder, also brauch ich auch einen - und weiß nicht wo er/sie sich den ganzen Tag herumtreibt
DAS NENNT MAN DANN TIERLIEBE