Ersatzdroge sollte in Hundekot-Tüte ins Gefängnis
Plus Augsburger Amtsgericht verurteilt 30-Jährigen wegen Drogenschmuggels in der JVA Kaisheim zu einer Freiheitsstrafe.
Ein Tippgeber für die Justiz und abgehörte Mobiltelefone: Es gab einfach zu viele Mitwisser für einen geplanten heimlichen Drogenschmuggel in das Gefängnis Kaisheim. Ein 30-jähriger Häftling, der die Tat nach einem „Deal“ gestand, wurde jetzt wegen „gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln“ zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Mann sitzt derzeit eine über vierjährige Haftstrafe, ebenfalls wegen Drogenhandels, im Gefängnis in Memmingen ab.
Der Angeklagte gestand die Taten
Ein „schwunghafter Handel“ mit verbotenen Tabletten, mit Drogen also, wurde dem Angeklagten zur Last gelegt. Der 30-Jährige, der zum wiederholten Mal vor Gericht stand, bestritt die Taten anfänglich, gestand sie dann aber nach einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht.
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