Jäger muss um Waffenschein bangen
Ein Mann aus dem Landkreis hatte seine Flinten nicht ordnungsgemäß aufbewahrt. Das kam ihm nicht zuletzt finanziell teuer zu stehen
Weil er seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hat, muss ein Jäger aus dem südlichen Donau-Ries-Kreisbefürchten, sein Hobby nicht mehr weiter ausüben zu dürfen. Dem Mann droht nämlich der Entzug des Waffenscheins.
Der Fall beschäftigte nun das Amtsgericht in Nördlingen. Dort kam es zu einem Prozess, weil der 49-Jährigen einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Jäger vor, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. In seinem Haus hielt der Mann seine Flinten zwar ordnungsgemäß in einem gepanzerten Schrank unter Verschluss, aber der Schlüssel lag offen in einem Weidekörbchen. Und dieses stand auf dem Schrank. Damit nicht genug: Der Jäger hatte in seinem Büro eine Schrotflinte.
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