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  3. Gesundheit: Pflegebedürftige werden neu eingestuft

Gesundheit
13.01.2017

Pflegebedürftige werden neu eingestuft

Eine Pflegekraft misst in einem Seniorenzentrum bei einer Heimbewohnerin den Blutdruck mit dem Blutdruckmesser. Die Pflegereform, die seit 1. Januar in Kraft getreten ist, will fortan vor allem die ambulante Pflege stärken.
Foto: Warmuth, dpa

Hunderte Pflegebedürftige im Landkreis bekommen Post von ihrer Krankenkasse. Was die neue Reform für die Bedürftigen und die Angehörigen bringen soll.

Donauwörth Pflege wird in den kommenden Jahren ein großes Thema im Landkreis Donau-Ries sein. Denn auch in der bisweilen prosperierenden Region rund um Donauwörth wird die Gesellschaft zusehends älter, wie zuletzt demografische Studien im Auftrag des Landratsamtes prognostizierten. Das neue Pflegestärkungsgesetz sorgt im Landkreis unterdessen für eine Fülle an Neuanträgen bei den Krankenkassen, wie Johannes Hiller, Direktor der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in Donauwörth, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. War es für demenziell Erkrankte bislang problematisch, eine Pflegestufe zu bekommen, soll das neue Gesetz gerade hier für Verbesserungen sorgen.

Johannes Hiller macht keinen Hehl daraus, wie er das neue Pflegegesetz sieht: „Es ist eine große Reform.“ Bis dato seien im Hinblick auf die Pflegestufen vor allem die körperlichen Gebrechen im Blickpunkt gestanden, nun sollen auch die geistigen und psychischen erfasst werden. Die bisherige Praxis hätten Betroffene beziehungsweise deren Angehörige, wie Hiller berichtet, mitunter als ungerecht empfunden. Die meistens Demenzkranken würden zuhause betreut, was für die Familien eine bisweilen enorme Belastung bedeute, zumal das Verhalten eines Demenzpatienten kaum steuerbar sei. Trotzdem stand den Betroffenen nicht die gleiche Leitung zu wie körperlich Beeinträchtigten. Eine Lücke klaffte im System. Dazu sei im pflegerischen Bereich die sogenannte „Minutenzählerei“ gekommen, die das Pflegepersonal zu protokollieren hatte. Der Hilfsbedarf wird ab sofort nicht mehr in Minuten gemessen. Bei der Reform wird ein Paradigmenwechsel vollzogen: Man will in der Pflege weg von jener Minutenpflege hin zu einer individuellen Bewertung der Selbstständigkeit – dies geschieht durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MdK). In diesem Zusammenhang soll, so das Anliegen der Bundesregierung, der Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker zur Geltung kommen.

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