Düngeverordnung: Wenn der Nachbar mehr machen darf
Plus Amtsleiter Manfred Faber kritisiert eine „unlogische“ Handhabung bei den Vorschriften zur Düngung. In benachbarten Württemberg ist in der Regel mehr erlaubt.
Wer meint, dass er als Bauer das gleiche Recht hat auf seinem Feld wie der Nachbar, der irrt sich. In Bezug auf die Düngung landwirtschaftlicher Flächen gibt es unterschiedliche Vorschriften, je nach Lage – und offenbar auch je nach Bundesland. U
nd so sieht sich ein Bauer aus dem Kreis Donau-Ries meist etwas strengeren Regeln unterworfen als sein Berufskollege im württembergischen Nachbarlandkreis. Das berichtet Manfred Faber, Leiter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Nördlingen.
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