Kampf um einen Spielplatz, der längst keiner mehr ist
Ein Grundstückseigentümer in Rain will Bauland verkaufen. Doch der Bebauungsplan sieht eine andere Nutzung vor: einen Spielplatz. Ein Fall fürs Gericht
Ein Grundstückseigentümer aus Rain ringt seit über zwei Jahren mit Stadt und Landratsamt darum, sein Flurstück zwischen Lindenweg und Oberem Kirschbaumweg als Bauland verkaufen zu dürfen. Nun ist die Kommune ja generell daran interessiert, Baulücken zu schließen und Wohnbebauung nachzuverdichten. Der Casus Knacksus hier allerdings: Die Fläche, um die es geht, wurde Ende der 60er Jahre als Spielplatz im Bebauungsplan „Klausenbrunnenweg“ ausgewiesen. Und an diesem Status möchte die Stadt nicht rütteln. Der rechtswirksame Bebauungsplan soll bestehen bleiben. Die Stadt hatte deshalb am 26. September 2017 die Bauvoranfragen des Eigentümers abgelehnt – nach dem Grundsatz „Gemeinwohl geht vor Einzelwohl“.
Ebenso hat das Landratsamt heuer am 24. Januar sein Veto gegen die Wünsche des Grundstückseigentümers eingelegt. Zudem haben sich Nachbarn zu einer Interessensgemeinschaft formiert, um eine noch dichtere Bebauung zu verhindern. Sie hatten ihre Grundstücke einmal im guten Glauben an einen Spielplatz erworben. Zu einer Zeit, da die freie Fläche noch 11000 Quadratmeter groß war. Inzwischen ist sie auf 3000 Quadratmeter geschrumpft, da ringsrum immer mehr bebaut wurde.
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