Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Donauwörth
  3. Stadtrat stimmt Kuhstall in Itzing zu

24.12.2010

Stadtrat stimmt Kuhstall in Itzing zu

Monheim Der Monheimer Stadtrat hat den Weg für einen bereits mehrfach behandelten Kuhstall in Itzing freigemacht. Auch der Neuerlass der Satzungen für das Bestattungswesen sowie die entsprechenden Gebühren wurden behandelt.

Bürgermeister Anton Ferber erläuterte, dass der geplante Runde Tisch bezüglich des Stalls in Itzing inzwischen getagt habe. Dabei kamen die beteiligten Behörden zusammen. Stadtbaumeister Joachim Aurnhammer berichtete, dass "alle Problemstellen angesprochen wurden". Das angenommene 100-jährliche Hochwasser der Ussel betreffe das Bauvorhaben nur am Rande. Beim Emissionsschutz sei vom Landratsamt der ungünstigste Fall berechnet worden - die geforderten Abstandsflächen würden dabei eingehalten. Bei der Höhenlage sei der Bauherr den Änderungswünschen nach dem ersten Bauentwurf nachgekommen. "Die Forderungen des Landratsamtes sind erfüllt", so Aurnhammer, "vom Baurecht her gibt es keine Vorbehalte mehr".

Auf das Problem, wie das ablaufende Wasser der benachbarten Wiese abgeleitet werden soll, ging der Bauherr in der Sitzung persönlich ein und erklärte die Maßnahmen. Gerhard Leinfelder, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, sprach von einem "Dilemma", in der die Stadt stecke. Der Vorantrag wurde bereits genehmigt, doch danach hätten sich Veränderungen ergeben. Diese würden sich positiv (niedrigerer Giebel, kleinerer First) wie negativ (längerer Stall) auswirken.

"Wahl zwischen Ja und Ja"

Norbert Meyer (SPD) bezweifelte, ob die Meinung der Räte überhaupt eine Rolle spielt: "Wir haben die Wahl zwischen Ja und Ja", denn das Landratsamt würde den Antrag auf jeden Fall genehmigen. Ähnlich sei es bei der Spielhalle in Monheim gewesen. Das Gremium gab schließlich mit 10:6 Stimmen grünes Licht, die hinzugefügten Auflagen wurden mit 12:4 abgesegnet.

Im Anschluss beantragte Ulrich Gerstner (CSU) offiziell, im nächsten Jahr bei einem Termin zu klären, wie in Zukunft mit Bauvoranfragen umzugehen sei und welche Bedeutung diese haben sollen. Verständnis für Bauherr wie auch die Nachbarn äußerte Günther Pfefferer (CSU). Er appellierte an den Antragssteller, sich mit den Nachbarn zu versöhnen, um in Zukunft wieder ein gutes Verhältnis zu haben.

Die neue Friedhofssatzung der Stadt wurde dem Rat bereits im April vorgelegt. VG-Geschäftsstellenleiter Leinfelder präsentierte die nun eingefügten Änderungen und Ergänzungen. Offen war noch die Frage, ob man für die Beschaffenheit der Grabmale eine Genehmigungspflicht einführen solle. "Wir haben schon genügend Erlasse und Vorschriften", meinte Alfons Meier (MUM). Bürgermeister Ferber schloss sich an: "Wir müssen nicht mehr Hürden aufbauen als nötig". Gegen die Stimme von Josef Steinhart (PWG) wurde der Neuerlass beschlossen.

50 Euro jährlich für Urnengrab

Auch die Gebührensatzung im Friedhofs- und Bestattungswesen musste geändert werden. Und zwar aus zwei Gründen, wie Leinfelder erläuterte. Einerseits wurde die neue Möglichkeit der Urnenbeisetzung aufgenommen. Die Gebühr für eine Ruhezeit von 25 Jahren beträgt 750 Euro (50 Euro jährlich). Dazu komme der einmalige Beitrag von 90 Euro für die Verschlussklappe. Die weiteren Grabgebühren seien seit etwa zehn Jahren unverändert, informierte Leinfelder.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.