Stadträte lehnen zweites Wohnhaus auf Grundstück ab
Plus Ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus in Ebermergen beschäftigt den Bau- und Verkehrsausschuss des Harburger Stadtrats. Sollen zwei Gebäude auf 1000 Quadratmetern erlaubt werden?
Der Eigentümer eines zweigeschossigen Hauses in Ebermergen will auf seinem Grundstück ein weiteres Wohngebäude errichten. Die Sache beschäftigte den Bau- und Verkehrsausschuss des Harburger Stadtrats nicht zum ersten Mal.
Auf dem gut 1000 Quadratmeter großen Grundstück an der Harburger Straße steht bereits ein Haus, in dem sich drei Wohnungen befinden: eine im Erdgeschoss, eine im ersten Stock und eine im Dachgeschoss. Im rückwärtigen Bereich des Areals würde der Eigentümer gerne noch mehr Wohnraum schaffen. Vor einiger Zeit reichte er einen Bauantrag für ein sogenanntes Tiny-Haus, also ein kleines Holzhaus, ein. Dieses sollte im Garten gebaut werden.
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