Garage und Schuppen ohne Genehmigung in Rögling müssen weg
Plus Der Gemeinderat in Rögling beschäftigt sich auf Geheiß des Landratsamts mit einem nicht genehmigten Gebäude am Dorfrand. Folgen auch für zwei andere Bauwerke.
Ein Grundstückseigentümer hat am Ortsrand von Rögling im sogenannten Außenbereich eine Garage gebaut. Dies will das Landratsamt Donau-Ries nicht dulden. Die einzige Möglichkeit, das Bauwerk sowie zwei zuvor von anderen Personen errichtete Schuppen doch noch zu akzeptieren, wäre der Behörde zufolge, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan für das Areal aufstellt.
Mit diesem Punkt befasste sich jetzt der Gemeinderat - und kam nach Auskunft von Bürgermeister Isidor Auernhammer zu dem Ergebnis, in dieser Hinsicht nicht tätig zu werden. Ein Bebauungsplan sei aus Sicht der Ratsmitglieder in dem genannten Bereich aus mehreren Gründen nicht umsetzbar, berichtet Auernhammer. Zum einen handle es sich um Privatgrund, zum anderen sei die Kommune bereits mit zwei offenen Bebauungsplänen beschäftigt.
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